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Wichtige Informationen für Schlafapnoepatienten von SomniShop

Schlafapnoe-Komfort: Gut schlafen mit der CPAP Maske

1. Therapiehilfen für die CPAP Behandlung

  1.1. Was tun bei Maskenleckagen?

  1.2. Schlauchführung verbessern

  1.3. Wasser im Schlauch

2. Pflege

  2.1. Zustand der Maske

  2.2. Vermeiden von Hautproblemen

Das Schlafen mit der CPAP Maske kann anfangs gewöhnungsbedürftig sein. Mit Maske und Schlauch zu schlafen, an das Gerät angeschlossen, will gelernt sein. Zunächst sollten Schlafapnoe-Patienten auf ihre Schlafhygiene achten und im Alltag schlaffördernde Gewohnheiten entwickeln. Mit den richtigen Ritualen findet man trotz CPAP Maske gut in den Schlaf. Daneben müssen Störfaktoren ausgeschaltet werden, die bei der Therapie auftreten können.

Häufige Probleme bei der CPAP Therapie sind:

 Leckagen (Entweichen von Luft)

 Kondenswasser im Schlauch

 trockene Schleimhäute, Hautirritationen, Druckstellen

1. Therapiehilfen für die CPAP Behandlung

Was tun bei Maskenleckagen?

Das Tragen der Maske bereitet in Rückenlage keine Probleme. Doch in Seitenlage kann es leicht vorkommen, dass die Maske verrutscht und Luft entweicht. Die Maske wird beim Lagewechsel undicht, Luft entweicht an irgendeiner Stelle. Leckagen lassen sich nie ganz vermeiden. Bis zu einem gewissen Grad sind sie sogar einkalkuliert. Das CPAP Gerät registriert den Druckabfall, steuert dagegen und erhöht den Druck vorübergehend.

Folgendes können Sie tun, um Leckagen zu vermeiden:

 technische Auswertungen studieren

 Sitz der Maske überprüfen (Größe, Passform)

Anschlüsse und Ventile kontrollieren

 anderes Kopfkissen wählen

Viele Schlafapnoe-Patienten verwenden ein spezielles CPAP Kissen, nicht nur wegen der Gefahr von Leckagen, sondern auch wegen des Komforts. Besonders beim Tragen einer Vollgesichtsmaske ist ein herkömmliches Federkissen hinderlich, da es zu dick und zu weich ist, weshalb der Kopf im Kissen einsinkt. Dadurch drückt in Seitenlage die Maske ins Gesicht und sitzt nicht mehr korrekt. Deshalb weisen CPAP Kissen eine seitliche Aussparung auf, die Raum für die Maske lässt, sobald der Kopf zur Seite sinkt. Erfahrene Maskenträger wissen, dass es etwas länger dauern kann, bis das optimale Kissen gefunden ist. Hier hilft nur Ausprobieren.

Schlauchführung verbessern

Häufige Probleme mit dem Schlauch sind:

- Schlauch wird eingezwickt und zieht an der Maske

- Kondenswasserbildung

Sitzt die Maske nicht mehr korrekt, kann das an einer ungünstigen Schlauchführung liegen. Die Schlauchanschlüsse sind je nach Modell verschieden, daher können keine allgemeingültigen Ratschläge gegeben werden. Am günstigsten erscheint im Allgemeinen eine Schlauchführung von oben. Um diese zu erreichen, kann die Zimmerausstattung entsprechend angepasst werden. Manche CPAP Nutzer sind gute Heimwerker und richten sich die perfekte Schlauchführung selbst ein. Leicht zu bewerkstelligen ist eine bewegliche Schlauchführung durch einen CPAP Schlauchhalter. Schlauchhalter eignen sich genauso gut als dauerhafte Lösung und werden von erfahrenen Maskenträgern jede Nacht verwendet, um zu verhindern, dass Kräfte vom Schlauch auf die Maske übertragen werden.

Wasser im Schlauch

Auch Kondenswasserbildung ist ein Problem, das im Zusammenhang mit dem Schlauch auftritt. Das Wasser im Schlauch stammt entweder vom Luftbefeuchter oder von der warmen, feuchten Atemluft. Störend ist es, weil es Geräusche verursachen kann. Manche Schlafapnoe-Patienten hören ein Gurgeln aus dem Bereich des Schlauchs. Darüber hinaus kann es durch das Wasser zu einem Pfeifen des Ausatemventils kommen.

Bei schlechter Schlauchführung passiert es sogar, dass Wasser zur Maske hin fließt. Dies sollte unbedingt vermieden werden. Möglichkeiten hierfür sind:

 Schlauchführung und Positionierung des Geräts optimieren

 Schlauchhülle oder beheizbaren Schlauch verwenden

 Luftbefeuchter regulieren, Schlafzimmertemperatur erhöhen

2. Pflege

Zustand der Maske

Unter Umständen sind abgenutzte Maskenteile für Leckagen und schlechtes Funktionieren verantwortlich. Wenn beispielsweise das Maskenkissen Verschleißerscheinungen zeigt, kann dies ein Grund für das Entweichen von Luft sein. Für die Nutzungsdauer der meisten Teile gilt als Faustregel ein Jahr, danach sollte ein Austausch erfolgen. Unterschiede ergeben sich jedoch durch die aufgewandte Pflege. In Extremfällen können bei mangelnder Pflege sogar Verschmutzungen und Ablagerungen dazu führen, dass die Maske nicht mehr korrekt sitzt.

Das Maskenkissen besteht meist aus Silikon, einem sehr gut hautverträglichen Material. Bei unsachgemäßer Reinigung kann es spröde werden und Risse bekommen. Dies gilt auch für die härteren Kunststoffteile von Maske und Schlauch. Die tägliche Reinigung des Maskenkissens nach dem Gebrauch sollte mit schonenden, nicht-alkoholischen Mitteln durchgeführt werden. Für die mindestens wöchentliche Grundreinigung aller Maskenteile und des Schlauchs empfiehlt es sich, einen CPAP Reiniger zu verwenden, der die Kunststoffoberflächen nicht angreift.

Vermeiden von Hautproblemen

Nicht wenige CPAP Nutzer leiden zeitweise oder dauerhaft unter Folgen des Maskentragens wie:

  Rötungen, Entzündungen

  Trockenheit von Haut und Schleimhäuten

   Augenreizungen

Je nachdem, an welcher Stelle die Maske sensible Hautpartien zu sehr beansprucht, kann über einen Wechsel des Maskenmodells nachgedacht werden. Wenn möglich, kann eine Nasen- oder Nasenpolstermaske verwendet werden, die vielleicht auch nur zeitweise als Alternative zur Vollgesichtsmaske zum Einsatz kommen kann. Nasenmasken haben eine geringere Auflagefläche.

Das Gesicht sollte abends gut gereinigt werden. War man dies vielleicht als Mann nicht gewohnt, spielt die Gesichtsreinigung jetzt, beim Aufsetzen der Maske, eine größere Rolle als früher. Kosmetika sollten eher sparsam aufgetragen werden, denn es kann sein, dass sie sich nicht zur Verwendung unter der Maske eignen.

Die Benutzung des Luftbefeuchters am CPAP Gerät ist zu empfehlen, um dem Austrocknen der Schleimhäute entgegenzuwirken. Der Wassertank wird täglich mit frischem Wasser gefüllt. Durch die feuchte, warme Luft wird die Nasenschleimhaut des Schlafapnoe-Patienten geschont und es treten wesentlich weniger Probleme mit trockener Haut und verstopfter Nase auf.

Augenreizungen entstehen durch Luftströme. Die größten Luftmengen entweichen aus gerichteten Ausatemventilen, dabei kommt es jedoch immer auf die Konstruktion der jeweiligen Maske an. Luftströme zum Auge hin können durch Leckagen am Nasenrücken oder neben der Nase entstehen.

Für eine erfolgreiche CPAP Therapie ist es essentiell, dass die Maske perfekt sitzt und das Zubehör auf die persönlichen Erfordernisse abgestimmt ist. Bei allen Optimierungsversuchen darf man sich jedoch nicht verrückt machen lassen, sonst leidet wiederum die Schlafqualität. Schlafapnoe-Patienten sollten sich darauf einstellen, dass es etwas länger dauern kann, bis das perfekte Ergebnis gefunden ist. Hilfreich ist es, sich zu vernetzen und Ratschläge von anderen einzuholen.

 

 

Fotos von der Veranstaltung unter https://www.nrw-selbsthilfe-tour.de/bocholt-25-6-2022/

 

Der NRW-Selbsthilfe- Infotruck steht am 25.06.2022 in Bocholt vor dem historischem Rathaus. Die Selbsthilfegruppe Schlafapnoe Bocholt und Umgebung ist dort auch mit einem Infostand vertreten

 

 

Neuer Stützpunkt der Firma Löwenstein Medical

Am 30.10.2019 eröffnet das Schlaf-Atem-Zentrum Emmerich in der Kaßstraße13 in der Füßgängerzone mit einem Tag der offenen Tür ab 13:00 Uhr. Neben der bekannten fachlichen Beratung  rund um Ihre Schlaf- u. Beatmungstherapie werden sie am Standort  Emmerich  auch technische Unterstützung anbieten. Sie werden selbstverständlich sämtliche Geräte u. Zubehörteile der namhaften Hersteller, sowie die aktuellen Produkte zur Heimbeatmung u. zur Sauerstofflangzeit- Therapie in Emmerich vorfinden. Desweiteren bieten sie Ihnen als Neuerung  nützliche u. ergänzende  Produkte rund um ihre Gesund  und Ihr Wohlbefinden an.

Anfrage

Liebe Patienten,liebe Pflegekräfte,


gern möchte ich Sie zu je einem 60-minütigen Telefoninterview zum Thema Narkolepsie anfragen. Im Gespräch werden neue Ansätze zur Behandlung insbesondere von NT1 besprochen.

Wir suchen nachfolgende Teilnehmer:

a) Als Patient müssen Sie eine NT1-Diagnose haben

b) Als Pflegekraft müssen Sie jemanden betreuen, der eine NT1-Diagnose hat und für die Unterstützung mind. 3 Aktivitäten verantwortlich sein.

Sie erhalten hierfür eine Aufwandsentschädigung von

a) 50,00 €

b) 50,00 €

Das Interview ist idealerweise in der Zeit vom 31.10. bis 09.11.2018 zu terminieren. Hier können Sie uns bei Interesse gerne einen Terminvorschlag unterbreiten in der Zeit zwischen 6 – 24 Uhr täglich (Wochenendtermine sind auch nach Absprache möglich).
Sollten Sie noch Kontakt zu anderen Patienten (evtl. aus einer Selbsthilfegruppe) haben, würden wir uns freuen, wenn Sie diese Anfrage auch weiterleiten.

Herzliche Grüße,

Sandra Bischoff

-- pharma-consult Petersohn Graf-Adolf-Str. 8 51065 Köln 0049 - (0) 221-42361288 (Tel., answering machine) 0049 - (0) 177-8057108 or 0049 - (0) 221-97133094 (mobile) 0049 - (0) 221-54819828 (Tel. & answering machine) 0049 - (0) 3222-6432587 (Fax)

 

Das ändert sich 2016 im Gesundheitssystem

Berlin – Anfang Januar treten im Gesundheitswesen wichtige Änderungen in Kraft. Hier der Überblick:

Das sogenannte Krankenhausstrukturgesetz führt laut dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG) zu Mehreinnahmen für die Krankenhäuser in Höhe von rund 0,9 Milliarden Euro im Jahr 2016, rund 1,9 Milliarden Euro im Jahr 2017, rund 2,2 Milliarden Euro im Jahr 2018, rund 2,4 Milliarden Euro im Jahr 2019 und rund 2,5 Milliarden Euro im Jahr 2020. Das Gesetz sieht ein unter anderem ein Pflegestellen-Förderprogramm, Qualitätszu- und -abschläge und Notdienstpraxen an den Krankenhäusern vor, die sogenannten Portalpraxen.

Das zweite Pflegestärkungsgesetz setzt den neuen sogenannten Pflegebedürftigkeits­begriff um. Das Jahr 2016 dient der Vorbereitung des neuen Begutachtungsverfahrens in der Praxis und der Umstellung auf die darin vorgesehenen fünf Pflegegrade sowie die neuen Leistungsbeträge.

Das Gesetz zur Verbesserung der Hospiz- und Palliativversorgung ist schon am 8. Dezember in Kraft getreten. Es fördert den flächendeckenden Ausbaus der Hospiz- und Palliativversorgung. Zugleich werden Information und Beratung verbessert, damit die Hilfsangebote besser bekannt werden.

zum Thema

Neuregelungen 2016

Das sogenannte E-Health-Gesetz enthält einen Fahrplan für die Einführung einer digitalen Infrastruktur im Gesundheitswesen sowie nutzbringender Anwendungen der elektronischen Gesundheitskarte. Sie sollen die Gesundheitsversorgung etwa durch einen Medikationsplan, Notfalldaten und telemedizinische Angebote verbessern.

Das Gesetz zur Umsetzung der geänderten Berufsanerkennungsrichtlinie der EU soll in den nächsten Tagen noch abschließend in Bundestag und Bundesrat beraten werden. In Deutschland haben Apotheker, Gesundheits- und Krankenpfleger und Physiotherapeuten künftig die Wahl zwischen der elektronischen Ausstellung eines europäischen Berufsausweises und dem herkömmlichen, papiergebundenen Anerkennungsverfahren. Dieser Ausweis ersetzt die Berufszulassung im europäischen Ausland zwar nicht, soll aber das Verfahren erleichtern. Die EU-Mitgliedstaaten müssen die anderen EU-Länder außerdem künftig über Angehörige von Gesundheitsberufen unterrichten, denen die Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeiten von Behörden oder Gerichten untersagt worden ist.

2016 ändert sich auch der durchschnittliche Zusatzbeitragssatz in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV): Wie das BMG Ende Oktober im Bundesanzeiger bekannt gemacht hat, liegt er im kommenden Jahr bei 1,1 Prozent. Der durchschnittliche Zusatzbeitragssatz wird jährlich nach Auswertung der Prognose des Schätzerkreises zur Einnahmen- und Ausgabenentwicklung der GKV errechnet. Er ist für die einzelnen Kassen nicht bindend. 2015 lag der tatsächliche durchschnittliche Zusatzbeitragssatz bei 0,83 Prozent.

Im kommenden Jahr gelten außerdem neue Rechengrößen für die GKV und die soziale Pflegeversicherung. Die Jahresarbeitsentgeltgrenze (Versicherungs­pflichtgrenze) der GKV steigt von 54.900 Euro auf jährlich 56.250 Euro. Die Beitragsbemessungsgrenze der GKV steigt von 49.500 Euro auf jährlich 50.850 Euro beziehungsweise auf monatlich 4.237,50 Euro.

Bis zum 23. Januar müssen die Kassenärztlichen Vereinigungen außerdem die stark kritisierten sogenannten Terminservicestellen eingerichtet haben. So will es das Mitte 2015 in Kraft getretene GKV-Versorgungsstärkungsgesetz. © hil/aerzteblatt.de

Quelle: http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/65265

Riskant, aber beliebt

 Von TIMOT SZENT-IVANYI

Ärzte verordnen mitunter auch dann problematische Arzneimittel, wenn es bessere Alternativen gibt. Das sagt viel über das Marketing der Pharmakonzerne aus. Und ruft nach strengen Regeln.

Wenn ein Pharmaunternehmen ein neues Medikament entwickelt und zur Marktreife gebracht hat, ist allenfalls die halbe Arbeit geschafft. Schließlich muss das Präparat noch so beworben werden, dass es von den Ärzten auch verschrieben wird. Wie erfolgreich die Firmen dabei sind, auch wenn das neue Präparat Probleme mit sich bringt, zeigt der am Dienstag vorgestellte Arzneimittelreport der Krankenkasse Barmer GEK. Darin beschäftigt sich der Pharmaexperte Gerd Glaeske von der Universität Bremen eingehend mit einem relativ neuen Arzneimittel von Bayer. Es geht um den Blutverdünner Xarelto, der zum Schutz vor einem Herzinfarkt oder einem Schlaganfall eingesetzt wird.Seit Jahrzehnten gibt es für diesen Zweck bewährte Präparate wie zum Beispiel Marcumar. Unbestritten ist, dass das neue Bayer-Produkt die Anwendung für die Patienten erleichtert, weil bestimmte Untersuchungen nicht mehr nötig sind. Doch es birgt auch Risiken. Denn im Gegensatz zu den bisherigen Präparaten fehlt bisher noch ein Gegenmittel, um unerwünschte Blutungen zu stillen. Eine Blutung kann daher tödlich enden.

Tatsächlich werden zunehmend Probleme im Zusammenhang mit Xarelto gemeldet. Laut Report registrierte das zuständige Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte 2013 insgesamt 133 Meldungen über „tödliche Verläufe“ und 1400 Meldungen über schwere Nebenwirkungen. Obwohl ein Kausalzusammenhang noch nicht bestätigt werden könne, habe man es mit einem problematischen Arzneimittel zu tun, betonte Glaeske.

Kosten für die Krankenkassen verdreifacht

Doch Bayer hat mit einem intensiven Marketing dafür gesorgt, dass die Verordnungsfreudigkeit der Mediziner nicht etwa sinkt. Im Gegenteil: Laut Glaeske stiegen die Ausgaben für Xarelto in Deutschland von 93 Millionen Euro in 2012 auf 282 Millionen Euro im vergangenen Jahr. Das entspricht einer Verdreifachung.Abgesehen von den möglichen Problemen für die Patienten hat diese Entwicklung auch Folgen für die Krankenkassen. Denn Xarelto ist mehr als zehn Mal teurer als die herkömmlichen Wirkstoffe. Obwohl auf das Bayer-Produkt bisher nur 18 Prozent aller Verordnungen entfallen, entstehen hier bereits 63 Prozent aller Kosten in diesem Arzneimittelsegment. Zum Vergleich: Marcumar hat bei Verordnungen einen Anteil von 75 Prozent, bei den Kosten aber nur einen von 13 Prozent.Wäre das Bayer-Präparat erst nach 2011 auf den Markt gekommen, dann hätte es dank einer Gesetzesänderung eine umfangreiche Kosten-Nutzen-Bewertung des Medikamentes gegeben, bei der auch das Risiko eine Rolle gespielt hätte. Eigentlich war geplant, diese Bewertung schrittweise auf alle Medikamente auszudehnen, die bereits auf dem Markt sind. Doch das wurde von der großen Koalition gestoppt.Das erschien zunächst wie eine pragmatische Lösung, schließlich ist diese Bewertung extrem aufwendig und klageanfällig. Doch das Beispiel Xarelto zeigt, dass der Verzicht zu Lasten der Patientensicherheit und der Krankenversicherungen gehen kann. Die Koalition sollte daher ihre Entscheidung überdenken und einen gangbaren Weg suchen, um die Patienten zu schützen und die Ausgaben der Krankenkassen zu stabilisieren.

Quelle: Frankfurter Rundschau 27.05.2014

 

„Schlafapnoe – Auswirkungen auf Herz und Kreislauf“

30 Millionen Menschen in Deutschland schnarchen. 800.000 von ihnen leiden unter bis zu 500 nächtlichen Atemstillständen von bis zu jeweils drei Minuten. Fallen Zungen- und Rachenmuskulatur in sich zusammen, gibt es nicht nur das typische rasselnde Geräusch, es kann auch zu einem vollständigen Atemwegverschluss mit Atmungsaussetzern kommen. Dieses wird erstaunlicherweise vom Schläfer selbst nicht bemerkt. Er erstickt nicht etwa im Schlaf, da es bei Sauerstoffmangel zu unterbewussten Weckreaktionen des Gehirns kommt. Der Unterkiefer wird nach vorne geschoben und die Atmung setzt sofort wieder ein. Der Schläfer kommt aber dadurch nicht in die Tiefschlafphase. Er schläft nicht erhol-sam, er ist morgens müde und unausgeschlafen. Die Müdigkeit setzt sich als Tagesschläfrigkeit fort. Die Betroffenen neigen dazu, in monotonen Situationen einzunicken (Sekundenschlaf am Steuer). Unbehandelte Schlafapnoe birgt gravierende Risiken: Bluthochdruck, Herzinfarktrisiko, Schlaganfallrisiko,

 mangelnde Leistungsfähigkeit. Wenn eine Schlafapnoe nicht behandelt wird, wirkt sich dies schon bald negativ auf den gesamten Organismus aus. Bleibt die Schlafapnoe unbehandelt, zieht dies eine ganze Reihe teils gravierende Folgeerkrankungen nach sich – ähnlich wie bei einem umgestoßenen Dominostein, der automatisch weitere Steine umfallen lässt. Letztlich verkürzt eine ausbleibende Behandlung der Schlafapnoe die Lebenserwartung, das haben verschiedene wissenschaftliche Studien erwiesen. Besonders ernst nehmen sollte man die Auswirkungen auf Herz, Kreislauf und das Gehirn. Die Schlafapnoe kann lebenswichtige Körperfunktionen empfindlich stören, die Folgen reichen von Herzrhythmusstörungen bis hin zum Herzinfarkt. Außerdem erhöht sich im Alter das Risiko, im Schlaf einem plötzlichen Herztod oder Schlaganfall zu erliegen. Einen direkten Zusammenhang gibt es auch zwischen SBAS und Bluthochdruck: Medizinische Untersuchungen zeigen, dass zwischen 50 und 70 Prozent der Apnoe-

 Patienten unter dauerhaft erhöhtem Blutdruck leiden. Gleichzeitig sind fast ein Drittel der Menschen mit Bluthochdruck auch von einer Schlafapnoe betroffen. Insofern kann die Schlafapnoe tatsächlich eine Ursache für Bluthochdruck sein.

 

Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung, 16.08.2015, Nr. 33, S. 2

YOGAKURS STATT ASTHMAMITTEL

Mit Gesundheit wirbt es sich schöner als mit Krankheit. Deshalb zahlen Krankenkassen nicht mehr für das, was medizinisch sinnvoll ist. Sondern lieber für das, was sich gut vermarkten lässt. Selbst, wenn der Nutzen völlig fraglich ist.  Von Martina Lenzen-Schulte  Anfang des Jahres lagen die Finanzreserven der 124 gesetzlichen Krankenkassen bei 28 Milliarden Euro. Gute Windeln sind ihnen gleichwohl zu teuer. "Kassenwindeln" heißen die anrüchigen Produkte, die die Krankenversicherung zwar bezahlt, die jedoch im Ruf stehen, so billig wie unbrauchbar zu sein: "Die Klettverschlüsse halten kaum etwas aus, dicht sind die Windeln auch nicht, die Kleidung ist rasch feucht vom Urin", sagt die Mutter einer schwerstbehinderten jungen Frau, die wegen einer Gehirnerkrankung seit dem Kleinkindalter inkontinent ist. Längst bezahlt die Mutter die Windeln aus eigener Tasche. Der Einzelfall einer Unzufriedenen? Keineswegs. Der Selbsthilfeverband Inkontinenz hat sogar eine Online-Petition zur bedarfsgerechten Versorgung mit Inkontinenzhilfen gestartet. In Online-Foren häufen sich die Beschwerden über die Sparmaßnahmen der gesetzlichen Krankenkassen, und es geht dabei nicht nur um Windeln. Die Querelen haben es bis in den Gesundheitsausschuss des Bundestags geschafft, der sich Anfang des Sommers der Misere um die minderwertigen Hilfsmittel angenommen hat. Für die gut siebzig Millionen gesetzlich Krankenversicherten wurde im Jahr 2014 insgesamt weniger als halb so viel Geld für Heilmittel ausgegeben wie für die nur rund zehn Millionen privat Versicherten.  Dabei steht die Sparwillkür der Krankenkassen im Gegensatz zu völlig ungeprüften Ausgaben für andere Dinge. In Sachen Prävention zum Beispiel haben die Kassen regelrecht die Spendierhosen an. Hier verzeichnen die Ausgaben laut Mitteilung des Bundesministeriums für Gesundheit die höchsten prozentualen Zuwachsraten. Rund 289 Millionen Euro ließ man sich 2014 alles rund um die Vorsorge kosten. Damit nicht genug. Bei der Prävention muss laut Entwurf für das neue Präventionsgesetz von 2016 an noch einmal beträchtlich aufgestockt werden. Da wird es spannend, woher die Kassen die dafür notwendigen Millionen in dreistelliger Höhe nehmen.  Wer nun meint, für Vorsorge sei Geld doch immerhin gut angelegt, sollte sich einmal ansehen, wo es im Einzelnen versickert. Erst Anfang des Monats hat das Bundesversicherungsamt in seinem Tätigkeitsbericht die Krankenkassen dafür gerügt, dass sie den Mitgliedern Bonusleistungen für präventives Gesundheitsverhalten gewähren, wenn diese per - kassenmitfinanzierter - Fitness-App dafür Beweis führen. Nur: Wer weiß schon, was da läuft? Das Amt äußert denn auch "erhebliche Zweifel", was die Qualitätskontrolle angeht. Dennoch will zum Beispiel die AOK Nordost ihre Mitglieder bei Investitionen in körperliche Betätigung weiter vertrauensvoll finanziell unterstützen, ob es nun um den Kauf von Fitnessgeräten geht oder etwa der Apple Watch zum Messen von Pulsrate, Laufstrecke oder Höhenmetern zwecks digitaler Überwachung des Trainings. "Gesundheits-Assistenten auf den Smartphones sind sehr beliebt", sagte Kai Kolpatzik, der Abteilungsleiter für Prävention beim AOK Bundesverband, Anfang August freimütig dem "Deutschen Ärzteblatt".  Beliebt schon, aber nicht geprüft - das gilt auch für andere Leistungen der Kassen. Erstattungsfähig ist zum Beispiel ein Hatha-Yoga-Kurs in der Volkshochschule, oder lieber gleich im Ausland? Wer hier "clever plant", kann mit der Kostenübernahme für "vorbeugende Gesundheitskurse" mit den Schwerpunkten Bewegung, Entspannung, Ernährung, ja sogar Sucht rechnen. Die AOK bietet in Zusammenarbeit mit einem Reiseveranstalter Wohlfühlreisen zur Prävention an, die "bei normalen Wellness-urlauben oft viel Geld kosten", mit Nordic Walking und Aqua-fit. Die AOK Niedersachsen macht ein "hochwertiges Präventionsangebot" und lädt zur "perfekten Auszeit" in ein komfortables Hotel mit bestens ausgestattetem Fitness- und Wellnessbereich. Das Hotel San Giorgio Terme auf Ischia arbeitet in Sachen Medical Wellness direkt mit der Techniker Krankenkasse zusammen, die Kaufmännische Krankenkasse bringt sich im "TUI-Vital"-Katalog ins Spiel. Jeder gewinnt beim Präventivpoker. "Ist Ihre Kasse nicht dabei?" lautet die natürlich rhetorische Frage beim Branchenprimus Akon, der als professioneller Anbieter von "Medical Wellness" dabei hilft, die Großzügigkeit der gesetzlichen Krankenkassen auszuschöpfen.  Nicht jedem steht der Sinn nach der großen weiten Gesundheitswelt. Wer ohne ein "Neckermann-Care"-Paket etwas für sich tun will, dem bieten sich zahlreiche bodenständige Möglichkeiten zur Prävention. Im nächstgelegenen Fitnessstudio zum Beispiel: "Ohne die Krankenkassen könnte ich hier dichtmachen", sagt die Filialleiterin eines solchen Studios, möchte sich jedoch nicht öffentlich zu ihren lukrativsten Kunden bekennen. Das tun dafür die Nutzer, die im Internet "Fitnessstudio für Lau!" für AOK-Mitglieder in Niedersachsen anpreisen; man rechne direkt über die Versichertenkarte ab. Es würden alle Leistungen bezahlt, inklusive Sauna und "Getränkeflat".  Wer sich zwecks Recherche in solchen Studios umtut, versteht jetzt, warum so mancher eher am Tresen als auf den Trainingsgeräten sitzt. Da schlürfen die überdurchschnittlich oft übergewichtigen Kunden präventiv auf Kosten der Kasse einen gehaltvollen Protein-Shake und bringen vielleicht im Geiste ein Prosit auf ihre "Gesundheitskasse" aus. Ob das Geld der Mitglieder damit gut angelegt ist, ist weniger wichtig: "Vom Erfolg ist die Kostenerstattung nicht abhängig", lautet auf Nachfrage die Auskunft des Pressereferenten der AOK.  Dass die Krankenkassen ungeprüft so viel Geld lockermachen, ist umso weniger nachzuvollziehen, als doch sämtliche neuen Regelungen im Gesundheitssystem der vergangenen Jahre forderten, dass der Nutzen für den Versicherten nachzuweisen sei. Das gilt für jedes Medikament, dem der Gemeinsame Bundesausschuss G-BA die Erstattungsfähigkeit attestieren soll, und das gilt für jedes diagnostische und therapeutische Verfahren, das die Krankenkassen angeblich nur bezahlen, wenn es den Versicherten auch wirklich etwas bringt.  Wie man sich gleichwohl ziert, wenn es um Krankheit statt um die werbewirksame Fitness und Entspannung geht, lässt sich beispielsweise an einer Untersuchung der Netzhaut ablesen, der Optischen Kohärenztomografie, kurz OCT. Die Methode bedeutet nach Aussage des Pressesprechers der niedergelassenen Augenärzte, Georg Eckert, einen "Quantensprung in der Medizin". Auch kritische Gutachter sagen, dass Ärzte damit mehr erkennen können als mit herkömmlichen Verfahren und dass die OCT noch dazu weniger belastend für den Patienten ist. Gleichwohl bezahlen Zehntausende Rentner die rund hundert Euro teure Untersuchung ihrer Netzhaut landauf, landab aus eigener Tasche. Es bleibt ihnen auch nichts anderes übrig, denn mitunter ist die Methode schon Voraussetzung dafür, dass der Arzt überhaupt einen Befund erstellt, und somit auch für die anschließende Therapie. Ob das Verfahren zur Kassenleistung wird, ist ungewiss. Drei Jahre, so die Ankündigung, soll die Überprüfung noch dauern. Wie lange waren die Fitnessbänder überhaupt auf dem Markt, geschweige denn geprüft, bis die Kassen das Geld dafür den Mitgliedern andienten? Und was hilft es, wenn willkürlich manche Kassen "aus Kulanzgründen" und "im Einzelfall", nicht selten nach einer bürokratischen Endlosschleife, die den Arzt und den Versicherten zermürbt, doch noch zahlen?  Immer seltener erhalten Neuerungen das Label "erstattungsfähig"; sie werden erst gar nicht in den Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenversicherung aufgenommen. Aus diesem Grund gibt es zunehmend mehr Selbstzahlerangebote wie die OCT, die die Ärzte als individuelle Gesundheitsleistungen oder kurz "IGeL" den Versicherten in Rechnung stellen. Wer sie dennoch in Anspruch nehmen möchte, muss dafür eben selbst zahlen. Allerdings ist es den Krankenkassen gelungen, hierfür den Schwarzen Peter weiterzureichen. Das "Igeln" der Ärzte ist zum Synonym für "Abzocke" geworden. Jeder Kranke argwöhnt inzwischen, Igel-Angebote seien per se unseriös. Der Medizinische Dienst des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen schürt diese Vorstellung. Geschäftsführer Peter Pick behauptete Anfang des Jahres anlässlich des dreijährigen Bestehens des Igel-Monitors, dass die Mehrzahl der Selbstzahlerangebote "keinen nachweisbaren Nutzen für den Patienten" habe. Nun muss man wissen, dass der Igel-Monitor ein eigens vom Medizinischen Dienst finanziertes Internetportal zur Igel-Bewertung ist. Als Pick behauptete, die meisten Igel-Leistungen seien schlecht, lagen überhaupt erst 37 Bewertungen vor. Es gibt indes etliche hundert solcher Leistungen, die die Krankenkassen nicht bezahlen. Mindestens 360 individuelle Gesundheitsleistungen sind allein in dem Buch "MEGO 2011" beziffert, einer Zusammenstellung von Igel-Leistungen für Ärzte. Womöglich sind es deutlich mehr; diese Information findet man sogar auf den Seiten des Igel-Monitors selbst. Mithin ist gerade einmal jedes zehnte Angebot geprüft, von einer Mehrzahl zu sprechen ist also übertrieben.  Angesichts der sonstigen statistischen Akkuratesse, auf die der Igel-Monitor so viel Wert legt, macht eine solche Übertreibung stutzig. Zudem ist die präsentierte Auswahl an Igel-Leistungen geeignet, ein schlechtes Licht auf die ganze Sache zu werfen. Schon die Konstruktion des Igel-Monitors gilt es zu hinterfragen: Warum gibt der Medizinische Dienst eigens Geld dafür aus, Leistungen zu bewerten, die von den Kassen ohnehin nicht bezahlt werden, wo er doch eigentlich die Aufgabe hat, zu prüfen, wo die Kassen zu viel bezahlten? Aber dadurch, dass manche Leistungen in dem Portal diskreditiert werden, lenkt man davon ab, dass eigentlich die Krankenkasse Leistungen vorenthält.  Nun sind aber manche Igel-Leistungen besser als ihr Ruf. So sind die immunologischen Stuhltest-Verfahren, um Darmkrebs früh zu erkennen, bislang nicht erstattungspflichtig. Hermann Brenner vom Deutschen Krebsforschungszentrum konnte schon vor Jahren nachweisen, dass sie sehr viel sensibler auf Blutspuren im Stuhl reagieren als der alte Hämoccult-Test. Hausärzte und Allgemeinmediziner, die ihren Patienten seit langem zur Selbstzahlung raten, müssen sich wie Beutelschneider vorkommen, wenn sie ihre Patienten zur Kasse bitten. Im vergangenen Jahr entschied die Barmer GEK in Bayern, den immunologischen Stuhltest doch zu finanzieren. Sie wirbt sogar damit, als "erste gesetzliche Krankenkasse dieses innovative Testverfahren" zu bezahlen. Das Beispiel zeigt: Nicht bei jedem Test, den der Arzt "igelt", handelt es sich um Halsabschneiderei.  Ähnliches kündigt sich bei Tests auf die Humanen Papillomviren an, die Verursacher von Gebärmutterhalskrebs. Schon lange bieten Frauenärzte den Test zusätzlich beim Krebs-Screening an, bisher mussten die Patientinnen zahlen. Nun will die Techniker Krankenkasse ihn finanzieren. Das sind längst nicht die einzigen Beispiele dafür, wie sich ein geprügeltes Abzockerentlein in den kassenfinanzierten Schwan verwandelt. Interessant ist auch, wie unterschiedlich die Kritik eingesetzt wird. So erscheint der von Ärzten angebotene Sport-Check-up im Igel-Monitor eher fragwürdig: Die meisten Gesundheitsprobleme beim Sport ließen sich dadurch nicht verhindern, heißt es. Zudem bestehe die Gefahr der Überdiagnostik, und es sei denkbar, dass der Untersuchte aufgrund auffälliger Befunde auf Sport sogar verzichte, was schließlich negativ wäre. Zum Sport-Check-up durch Physiotherapeuten, "Physio-Plus" betitelt, mit dem die Kaufmännische Krankenkasse als Kassenleistung wirbt, schweigt das Portal, obwohl dieser doch mit denselben Argumenten als bedenklich gelten müsste.  Bei den homöopathischen Behandlungen gilt Ähnliches. Sie gehören zu den besonders gefragten Igel-Angeboten, aber wie gut sie wirken, ist umstritten. Nun hat sich der Biologe und Journalist Christian Weymayr, Redakteur beim Igel-Monitor, andernorts schon vernichtend zur Homöopathie geäußert, sie als Humbug gebrandmarkt. Doch der Igel-Monitor schweigt dazu. Warum, könnte sich mit Blick auf die Homepage der Techniker Krankenkasse erschließen. Die ist nämlich ausgesprochen stolz darauf, dass sie für Homöopathie aufkommt, auch ohne Nachweis des Nutzens. Das Gleiche gilt für die Osteopathie, den neuen Megatrend unter den alternativmedizinischen Verfahren. Dabei behandelt der Arzt oder Heilpraktiker Beschwerden mit seinen Händen, aber ob das etwas hilft, ist nicht erwiesen. Nicht eine einzige Arznei würde derart ungeprüft zugelassen, aber die Kaufmännische Krankenkasse scheute sich nicht, Osteopathie in ihr Bonusprogramm aufzunehmen. Auch dieses dubiose Verfahren wird vom Igel-Monitor nicht erfasst. Der Monitor ist eher ein medialer Blitzableiter, um davon abzulenken, dass immer weniger Leistungen bezahlt werden. Mit Verweis auf ihn lässt sich so trefflich auf vorgeblich habgierige Ärzte zeigen. Was hingegen an unnützen Verfahren von den Kassen werbewirksam erstattet wird, bleibt großzügig außen vor.  Die Beispiele sind Fingerzeige für eine bedenkliche Entwicklung hin zu einer unkontrollierten Autonomie der gesetzlichen Krankenkassen. Die Firewall zur Erstattungsfähigkeit wird immer lückenloser, es kommen immer weniger Medikamente, Therapien und Diagnoseverfahren hindurch. Jenseits dieser Grenze können die Kostenträger dann wie Duodezfürsten darüber befinden, was sie entweder gnädigerweise oder werbewirksam erstatten wollen. Sie entscheiden, ob Kügelchen oder Krebsfrüherkennung künftig zu ihrem Kerngeschäft zählen. Dann muss der bei der Kaufmännischen Krankenkasse Versicherte hinnehmen, dass die Mitglieder Babyschwimmen auf Kosten seiner Kasse wahrnehmen dürfen, seine Netzhaut aber nicht mit OCT untersucht wird, wenn seine Augen schlecht werden.  Die gesetzlichen Krankenkassen sind dabei, immer mehr von der Idee der Bismarckschen Sozialgesetzgebung preiszugeben. Das "Gesetz betreffend die Krankenversicherung der Arbeiter" brachte Bismarck nicht umsonst 1883 als allererstes Gesetz zur Lösung der "socialen Frage" auf den Weg. Solidarische Unterstützung für den Einzelnen im Krankheitsfall gilt bis heute als ein Meilenstein sozialstaatlichen Handelns. Während sich seinerzeit eine Krankenversicherung für die "Gewährung freier ärztlicher Behandlung und Arznei" zuständig fühlte, gewährt sie heute professionelle Zahnreinigung. Diabetiker, Asthmatiker und andere chronisch Kranke müssen hingegen schon lange zu ihren Medikamenten zuzahlen, im Jahr kommen für den Einzelnen oft Hunderte Euro zusammen. Wie viel Entscheidungswillkür soll eigentlich erlaubt sein? Wo kommen wir hin, wenn eine Kasse einem renommierten Mediziner im Ruhrgebiet vertraglich mehr Geld für die Behandlung ihrer Mitglieder zusichert, als selbst die Gebührenordnung für einen privat Versicherten hergibt? Woran wird sie sparen, um diesen Gag zu finanzieren, den das Bundesversicherungsamt zu Recht anprangert? Brauchen wir nicht längst analog zum Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen auch ein Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Krankenkassenwesen?

 

Sparpolitik in der Schlafmedizin:

Patienten dürfen nur noch zahlen, ihre Versorgung aber nicht mitgestalten!

Dr. med. Ulrich Brandenburg

((Vorspanntext))

In unserer Gesundheitspolitik hat sich ein unheilvoller Trend eingebürgert: An der Behandlung von Schlafstörungen und schlafbezogenen Erkrankungen wird immer mehr gespart. Und das, obwohl solche Krankheitsbilder zu den häufigsten gesundheitlichen Problemen gehören, die es gibt! Von allein wird sich an dieser katastrophalen Sparpolitik der Kostenträger nichts ändern. Patienten müssen sich organisieren und gemeinsam gegen diese Unterversorgung wehren.

((Haupttext))

Die Schlafmedizin – ein noch relativ junger Wissenschaftszweig – hat in der kurzen Zeit ihres Bestehens viel erreicht. Dank weltweiter reger wissenschaftlicher Aktivitäten wissen wir mittlerweile schon eine ganze Menge über das Thema Schlaf und Schlafstörungen. Es war ein harter Kampf, bis die Krankenkassen ((wann?)) begannen, die Kosten für die Schlaflaboruntersuchungen und die CPAP-Therapie zu übernehmen. Daraufhin wurden viele Schlaflabore eingerichtet; man schuf Ausbildungsstandards und die

Zusatzqualifikationdes Schlafmediziners, die jeder Facharzt erwerben kann.

((ZÜ)) Sparen bis zum Geht-nicht-mehr

Doch mittlerweile wird an der Schlafmedizin in unserem Gesundheitswesen leider nur noch gespart. Die Wartezeiten in den Schlaflaboren steigen immer mehr; mittlerweile liegen sie in manchen Laboren schon bei über einem Jahr. Es gibt keine flächendeckenden Behandlungsprogramme für chronische Ein- und Durchschlafstörungen bzw. sie können den Patienten nicht angeboten werden, weil kein Geld dafür vorhanden ist. Und es existieren auch keine Präventionsprogramme für Schlafstörungen – obwohl unsere heutige Jugend mit ihrem Lebensstil im Hinblick auf einen guten Schlaf so gut wie alles falsch macht, was man nur falsch machen kann. Die schlafmedizinischen Störungen bei der nächsten Generation (und die dazugehörigen Behandlungskosten) sind damit bereits vorprogrammiert.

Die Vergütung, die Schlaflabore für ihre Untersuchungen erhalten, sinkt stetig und ist mittlerweile so niedrig wie in keinem anderen europäischen Land: So bekommt man in Holland für eine Polysomnografie beispielsweise 500 bis 600 Euro; in Deutschland sind es nur 300 Euro. Auch bei der CPAP-Versorgung von Schlafapnoe-Patienten herrscht ein extremer Kostendruck. Die Ausschreibungen, zu denen etliche Krankenkassen mittlerweile übergegangen sind, verfolgen nur ein einziges Zahl: die Preise zu drücken auf Teufel komm `raus. Die Qualität der Versorgung spielt da überhaupt keine Rolle mehr; und eine ausreichende Betreuung der Patienten ist bei diesen niedrigen Pauschalen auch nicht möglich.

Die regelmäßigen Nachuntersuchungen im Schlaflabor, die für CPAP-Patienten früher vorgesehen waren, wurden aus Kostengründen ebenfalls gestrichen. Damit ist die Schlafapnoe eine der wenigen chronischen Krankheiten, bei denen es überhaupt kein Nachsorgekonzept gibt. Dabei sind solche Folgeuntersuchungen sehr wichtig, denn nicht selten ändert sich der Therapiedruck, den ein Patient benötigt, im Lauf der Jahre: Er kann steigen oder sinken. Außerdem können sich andere Therapieprobleme einschleichen, von denen der Patient nicht immer etwas bemerkt und die sich eben nur durch eine Kontrolluntersuchung feststellen lassen. So wird der Therapieerfolg auf Spiel gesetzt – was angesichts der gefährlichen Folgeerkrankungen, die bei einer inadäquat behandelten Schlafapnoe drohen, eine Katastrophe ist.

Und wer will bei so düsteren Aussichten überhaupt noch Schlafmediziner werden? Die Ausbildungsrate für Somnologen ist verschwindend gering; immer weniger Mediziner entscheiden sich für diese Zusatzqualifikation. Denn natürlich möchte niemand einen Beruf ergreifen, der keine Zukunft hat.

Die Schlafmedizin war eine Erfolgsgeschichte – aber leider nur so lange, bis den Kostenträgern allmählich klarwurde, wie viele Menschen von Schlafstörungen und schlafbezogenen Erkrankungen betroffen sind und was für eine Kostenlawine da auf sie zurollt. Mittlerweile muss man sich wirklich die Frage stellen, ob die Schlafmedizin politisch überhaupt noch gewollt ist. Zurzeit werden nur noch etwa 0,5% aller eingenommenen Krankenkassenbeiträge für die Schlafmedizin ausgegeben – und das, obwohl schätzungsweise 30% der Bevölkerung unter Schlafstörungen und schlafbezogenen Erkrankungen leiden. Das bedeutet, dass ein gesetzlich versicherter Patient bestimmte schlafmedizinische Leistungen nicht mehr erhält, weil sie dem niedergelassenen Arzt bzw. dem Schlaflabor nicht mehr vergütet werden und der Gesundheitsdienstleister sie praktisch umsonst erbringen müsste.

Die Krankenkassen beschweren sich gerne darüber, dass sie immer nur die „Zahlmeister“ sind, und möchten vom Payer zum Player (also vom Bezahler zum Gestalter) werden. Das ist ein großer Irrtum, denn die Bezahler sind nicht die Krankenversicherungen, sondern Sie, die Gemeinschaft aller Versicherten (inklusive der Arbeitgeber): Sie allein bringen die finanziellen Ressourcen für unser Gesundheitssystem auf. Und wenn Sie unter Tagesschläfrigkeit leiden und ein Jahr lang auf einen Termin im Schlaflabor warten müssen, haben beide Payer darunter zu leiden – Sie als Patient und Ihr Arbeitgeber, der zwar Ihre Gesundheitsversorgung mitfinanziert, aber während dieser Wartezeit keinen leistungsfähigen Mitarbeiter hat.

((ZÜ)) Patienten müssen sich wehren

Patient und Arzt haben in diesem System keine großen Gestaltungsmöglichkeiten mehr: Die Krankenkassen gestalten die Schlafmedizin, und die CPAP-Versorger sind ihre Erfüllungsgehilfen. Auch wenn niemand von einer Rationierung von Gesundheitsleistungen sprechen möchte, weil dieses Wort einen unschönen Beigeschmack hat, werden schlafmedizinische Leistungen in unserem Gesundheitssystem de facto schon längst rationiert. Und wenn Sie als Patienten nicht selbst die Initiative ergreifen, werden diese Fehlentwicklungen letzten Endes auf Kosten Ihres Geldbeutels und Ihrer Gesundheit gehen.

Natürlich können Sie die Krankenversicherung wechseln, wenn Sie mit Ihrer CPAP-Versorgung bei Ihrer jetzigen Kasse nicht zufrieden sind. Aber wenn Sie sich ansonsten als Patient bei diesem Versicherer gut aufgehoben fühlen (z.B. wenn Ihre Kasse – wie beispielsweise die TK – im Schlafapnoe-Bereich zwar Ausschreibungen durchführt, ansonsten aber hervorragende Leistungen anbietet), geraten Sie in eine Zwickmühle.

Deshalb können und sollten Sie sich in Patientenverbänden zusammenschließen. Als Einzelkämpfer kann man dieses Problem nicht lösen. Patientenverbände dagegen können in den Medien und in der Gesundheitspolitik aktiv sein und auf diese Weise großen Einfluss nehmen. Treten Sie einer Schlafapnoe-Selbsthilfegruppe bei und gestalten Sie das Geschehen dort aktiv mit: Organisieren Sie Informationsveranstaltungen, um Medien und Öffentlichkeit über das Krankheitsbild der obstruktiven Schlafapnoe zu informieren; laden Sie Schlafmediziner und andere Fachleute zu Vorträgen ein. Treten Sie in den Dialog mit den Ärzten vor Ort und suchen Sie das Gespräch mit medizinischen Fachgesellschaften wie beispielsweise der Deutschen Gesellschaft für Schlafforschung und Schlafmedizin (DGSM), aber auch mit Politikern. Denn nur wenn alle an einem Strang ziehen, kann man in der Gesundheitspolitik etwas verändern.

Eine wichtige Rolle spielt hier beispielsweise der Bundesverband Schlafapnoe und Schlafstörungen Deutschland (BSD) mit Werner Waldmann als Vorsitzendem, der sich sehr dafür engagiert, die Probleme unserer schlafmedizinischen Versorgung ins Bewusstsein der Öffentlichkeit zu heben, und auch politisch aktiv ist, beispielsweise durch Gespräche mit Gesundheitspolitikern und die Veranstaltung eines parlamentarischen Frühstücks in Berlin im Jahr 2014.

Ein wichtiges Instrument ist außerdem die Zeitschrift „das schlafmagazin“, die bei der Aufklärung über schlafmedizinische Erkrankungen und deren Diagnostik und Therapie, aber auch bei der kritischen Information über Missstände in unserem Gesundheitssystem eine hervorragende mediale Arbeit leistet.

((Foto Dr. Brandenburg))

((Bildlegende)) Dr. med. Ulrich Brandenburg ist als Marketingleiter Schlafmedizin/Homecare bei der Firma Heinen + Löwenstein tätig und diesjähriger Preisträger des Somnus (eines Preises, den das Schlafmagazin alljährlich für besondere Verdienste auf dem Gebiet der Schlafmedizin verleiht).

 

Neue Studien beweisen:Schlafapnoe erhöht das Herz-Kreislauf-Risiko
Schlafapnoe erhöht tatsächlich das Herz-Kreislauf-Risiko

Neue Studien beweisen:Schlafapnoe erhöht das Herz-Kreislauf-Risiko
Schlafapnoe erhöht tatsächlich das Herz-Kreislauf-Risiko

Werner Waldmann Vorsitzender BSD (Schlafapnoe - Bundesverband)
Schon seit Jahrzehnten weiß oder vermutet man zumindest, dass eine unbehandelte obstruktive Schlafapnoe die Entstehung von Herz-Kreislauf-Erkrankungen begünstigt. Neueste Studien zeigen, dass dies tatsächlich so ist. Außerdem werfen sie Licht auf die Entstehungsmechanismen – und zeigen, dass man mit einer CPAP-Therapie vorbeugen kann.
Wer an einer obstruktiven Schlafapnoe leidet, hat ein etwa fünfmal so hohes Risiko, innerhalb der nächsten sieben Jahre eine Herz-Kreislauf-Erkrankung zu entwickeln – unabhängig von anderen, übergewichtsbedingten Risikofaktoren wie beispielsweise Diabetes oder einer Fettstoffwechselstörung.
Gilt das für alle Schlafapnoiker oder nur für bestimmte Risikogruppen? Um das herauszufinden, unterteilte man die Probanden der groß angelegten „Sleep Heart Health“-Studie, die seit 1997 den Zusammenhang zwischen schlafbezogenen Atemstörungen und Herz-Kreislauf-Erkrankungen untersucht, in verschiedene Subgruppen. Dabei kamen die Wissenschaftler zu einem überraschenden Ergebnis: Die koronare Herzkrankheit (kurz: KHK – eine arteriosklerotische Verkalkung der Herzkranzgefäße, die zu Angina pectoris-Attacken und Herzinfarkt führen kann) kommt nur bei Schlafapnoe-Patienten in jüngerem und mittlerem Lebensalter gehäuft vor, und offenbar auch nur bei den Herren der Schöpfung. Bei weiblichen und älteren Schlafapnoikern (über 70 Jahren) war das KHK-Risiko in dieser Studie nicht erhöht.
Bildgebende Untersuchungen zeigen einen eindeutigen Zusammenhang zwischen Schlafapnoe und dem Grad der Arteriosklerose: Bei Apnoe-Patienten sind die Herzkranzgefäße stärker verkalkt, und die arteriosklerotischen Plaques sind von ihrem Volumen her auch größer als bei Schlafgesunden.

Etwa jeder zweite Patient mit KHK leidet gleichzeitig auch an einer schlafbezogenen Atmungsstörung. Und KHK-Patienten mit Schlafapnoe leben gefährlich: Sie sterben besonders häufig an einem Herzinfarkt oder Schlaganfall – insbesondere, wenn ihr Apnoe-Hypopnoe-Index (AHI) über 30 liegt. Vor allem nächtliche Herzinfarkte gehen häufig mit dem Vorliegen einer Schlafapnoe einher. Das deutet auf einen ursächlichen Zusammenhang zwischen schlafbezogener Atmungsstörung und Infarktentstehung hin.
Wie kommt es zu dieser Häufung von Herz-Kreislauf-Problemen bei Schlafapnoe-Patienten? Schuld daran sind unter anderem die Druckschwankungen im Brustkorb und die Sauerstoffmangelzustände im Gewebe (Hypoxien), die es durch die nächtlichen Atemstillstände immer wieder auftreten. Dadurch steigt der Blutdruck, und die Herzfrequenz verändert sich. Außerdem wird der lebenswichtige Herzmuskel durch die Apnoen nachts mit Sauerstoff unterversorgt.
Aller Wahrscheinlichkeit nach tragen schlafbezogene Atmungsstörungen also zur Entstehung eines Herzinfarkts bei – und nicht nur das: Sie führen auch zu einem ungünstigeren Krankheitsverlauf bei Infarktpatienten. Es gibt Hinweise darauf, dass der Herzmuskel sich bei Schlafapnoikern nach einem Infarkt schlechter erholt. Und vermutlich kommt es bei Schlafapnoe-Patienten, denen wegen koronarer Herzkrankheit ein Stent in ein Herzkranzgefäß eingesetzt werden muss, auch häufiger zu Restenosen: Das bedeutet, dass sich das durch den Stent erweiterte Gefäß erneut verengt.

Für CPAP ist es nie zu spät Mittlerweile gibt es Beweise dafür, dass eine CPAP-Therapie das Herz-Kreislauf-Risiko senkt – und das sogar bei nur leichter bis mittelschwerer Schlafapnoe: Eine Studie hat zum Beispiel gezeigt, dass sich durch die nächtliche Beatmungstherapie bei Schlafapnoe-Patienten nach Stentimplantation die Gefahr einer erneuten Gefäßverengung verringert. Und nicht nur das: Mit CPAP behandelte Schlafapnoiker mit durchgemachtem Herzinfarkt hatten in einer Untersuchung aus dem Jahr 2013 ein geringeres Risiko für einen erneuten Infarkt als Patienten, die die Therapie ablehnten. Selbst nach einem Infarkt ist es also nicht zu spät, etwas gegen die Schlafapnoe zu tun.
Die Autoren, die in der Fachzeitschrift „Somnologie“ über diese neuen Erkenntnisse berichten, weisen darauf hin, dass die obstruktive Schlafapnoe trotz ihrer hohen Bedeutung für Entstehung und Verlauf einer koronaren Herzkrankheit auch heute leider noch viel zu selten diagnostiziert wird. Da so viele KHK-Patienten an Schlafapnoe leiden, sollten diese nach Meinung der Autoren unbedingt auf das Vorliegen schlafbezogener Atmungsstörungen gescreent werden – beispielsweise mithilfe einfacher Fragebögen wie der Epworth Sleepiness Scale. Darin wird abgefragt, wie stark ein Patient dazu neigt, in Alltagssituationen wie Lesen, Fernsehen oder Warten im Auto an einer roten Ampel einzunicken: So kann man feststellen, ob er unter krankhafter Tagesschläfrigkeit leidet.

Quelle: S. Steiner, M. Arzt: Koronare Herzkrankheit und schlafbezogene Atmungsstörungen. Somnologie 2014, 18:189–193. DOI 10.1007/s11818-014-0676


 
BSD
Bundesverband Schlafapnoe und
Schlafstörungen Deutschland e. V.
 
Mitglieder-Info vom 03.07.2015
 
Die Medizin ist angekommen im digitalen Zeitalter!
Auch die Schlafmedizin!
BSD und “schlafmagazin” haben sich in letzter Zeit immer wieder mit der telemetri- schen Patientenversorgung und -begleitung beschäftigt. Auslöser dafür war der Ein- stieg von ResMed in diese zukunftsgewandte Form der Patientenbetreuung.
 
Auch auf unseren beiden Patientenkongressen in Dresden und Landshut haben wir dieses Thema aufgegriffen. Auf unserem Kongress am 17. Oktober in Filderstadt werden wir dies zum Schwerpunkt machen und versuchen, einen kompetenten Refe- renten von “CCS Telehealth Ostsachen” zu engagieren.
Der BSD ist dabei, eine informative Broschüre zu erstellen, die den Betroffenen ver- ständlich die Grundlagen der Telemedizin vermitteln wird und sie zum sachkundigen Diskutieren befähigt.
 
Der Vorstand des BSD informiert sie mit der aktuellen Mitteilung aus Sachsen. Mit herzlichen Grüßen und besten Wünschen,
Ihr
Werner Waldmann
Vorsitzender des BSD
BSD
Bundesverband Schlafapnoe und
Schlafstörungen Deutschland e. V.
 
Deutschlands größtes Telemedizin-Projekt
»CCS Telehealth Ostsachsen« geht in Dresden online
 
Eines der größten Telemedizin-Vorhaben Deutschlands hat am 1. Juli in Dresden offi- ziell den Pilotbetrieb begonnen. Zum Auftakt des neuartigen, offenen Telemedizin-An- gebots »CCS Telehealth Ostsachsen« übergab Sachsens Gesundheitsministerin Barbara Klepsch (CDU) im Herzzentrum Dresden symbolisch einen speziell ausgerü- steten Tablet-Computer zur häuslichen Nachsorge an einen Patienten des Herzzentrums.
Schlaganfall-Betroffene, die nach der klinischen Akutversorgung nahtlos Zuhause be- treut werden. Herzpatienten, die täglich per Tablet-Computer ihre Gesundheitswerte zur Kontrolle ans Dresdner Herzzentrum schicken. Telenurses, die die Vitaldaten täg- lich überwachen und im Zweifelsfall umgehend Ärzte einschalten. Pathologen, die di- gital erfasste Gewebeproben analysieren und sich im Konsil mit anderen Spezialisten beraten: Diese und viele anderen Chancen eröffnet die neue Telemedizin-Plattform
»CCS Telehealth Ostsachsen«.
 
Das europäische Modellvorhaben bietet eine große Palette der Möglichkeiten in der vernetzten medizinischen Betreuung und will alte Schranken im Gesundheitswesen überwinden helfen. Das Projekt stellt dazu eine offene und universell einsetzbare IT- Plattform für die Gesundheitsbetreuung einer ganzen Region bereit - in Ostsachsen und darüber hinaus. Dank »CCS Telehealth Ostsachsen« verbinden eigene gesicherte Datennetze Kliniken, Ärzte, Pflegekräfte, weitere medizinische Leistungserbrin- ger und Patienten Zuhause. Die Patienten können dabei auch eine aktive Rolle übernehmen und Krankenhausmitarbeitern in Echtzeit kommunizieren.
 
Nach zweijähriger Aufbauarbeit läuft nun der Pilotbetrieb erster Beispielanwendungen an, wie die häusliche Betreuung von Herzinsuffizienz-Patienten und die ambulante Schlaganfall-Nachsorge. Für den Pilotbetrieb wurden erste »Telenurses« und Fallma- nager geschult, sowie geeignete Patienten in das Projekt eingebunden. Auch die Kooperation verschiedener Kliniken bei der gemeinsamen Diagnose von krankhaften Geweben wird deutlich erleichtert. So können zum Beispiel hochauflösende Bilddar- stellungen von Gewebeproben auf gesicherten Datenrouten verschlüsselt ausge- tauscht und in Videokonferenzen von Experten erörtert werden.
 
Für den Aufbau von »CCS Telehealth Ostsachsen« wurden unter anderem telemedi- zinische Arbeitsplätze eingerichtet, Tablets und IP-Telefone für Patienten angeschafft sowie hochleistungsfähige Server, Scanner und eine zentrale Datenbank installiert. Federführend bei »CCS Telehealth Ostsachsen« sind die Projektträger Carus Consilium Sachsen GmbH, eine Tochter des Universitätsklinikums Dresden, und die Tele- kom-Tochter T-Systems International.
 
An der Umsetzung beteiligen sich im ersten Schritt das Herzzentrum Dresden, das Universitätsklinikum Dresden, das Universitätsklinikum Leipzig, das Sächsische Krankenhaus Arnsdorf und das Klinikum Oberlausitzer Bergland in Zittau. Dies ist aber erst der Anfang. »CCS Telehealth Ostsachsen ist eine Lösung für alle. Es ist nicht auf einzelne medizinische Fachgebiete und Regionen begrenzt, sondern auf nahezu alle Bereiche der Gesundheitsversorgung erweiterbar«, betonte Prof. Dr. med. Michael Albrecht, Medizinischer Vorstand des Universitätsklinikums Dresden.
»Damit sollen eine hochwertige, schnelle und wohnortnahe medizinische Betreuung der Bevölkerung gesichert und Versorgungsunterschiede zwischen urbanen Zentren und ländlichen Regionen verhindert werden.«
 
Der Aufbau der Telemedizin-Plattform wurde mit insgesamt 9,8 Millionen Euro aus Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) und aus Mitteln des Freistaates Sachsen gefördert. Damit war es das größte geförderte Projekt im Programm des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Verbraucherschutz (SMS) zur Förderung innovativer Ansätze im Bereich der Gesundheitswirtschaft der Strukturfondsförderperiode 2007 bis 2013. »Mit dem Projekt nimmt Sachsen eine Vorreiterrolle in der Telemedizin ein: Wir sind uns sicher, dass wir damit auch überre- gionaler Impulsgeber für eine innovative und zukunftsgerichtete Gesundheitsversor- gung sein werden. Denn auch andere Regionen stehen vor ähnlichen demographischen Herausforderungen. Wir leisten hier einen wichtigen Beitrag, um die medizinische Versorgung im ländlichen Raum zukunftsweisend zu gestalten. Wir
wollen Patienten genauso erreichen wie all jene, die mit medizinischer Versorgung zu tun haben«, sagte Gesundheitsministerin Barbara Klepsch (CDU). Die Ministerin übergab zudem symbolisch ein speziell ausgerüstetes Tablet an einen Herz-Patien- ten.
 
Grundanliegen der neuen Angebotsplattform ist die leichte Übertragbarkeit auf unterschiedliche medizinische Anwendungen und alle Regionen in Europa. Für potentielle Anbieter telemedizinischer Leistungen wird der technische und wirtschaftliche Auf- wand, den der jeweilige Aufbau eines neuen eigenen Netzwerkes mit sich bringen würde, deutlich reduziert. »Mit unserem gemeinsamen Telemedizin-System ist Sachsen heute in der Gesundheitsversorgung der Zukunft angekommen. Die Patienten im Land wer-den schnell erleben, welche Vorteile sie durch telemedizinische Betreuung haben«, sagte Axel Wehmeier, der das Gesundheits-IT-Geschäft der Telekom verant- wortet. »Ich bin mir sicher: Wir können das System schon bald ausbauen. Partner können sich mit Ihren Lösungen wie an eine Steckerleiste andocken. Wer mitmacht, spart Geld und Zeit und erreicht mehr medizinische Partner und Patienten. Viele Unternehmen haben sich schon gemeldet und wollen dabei sein«, so Wehmeier weiter.
Die Fernanwendung »Telecoaching« ermöglicht zum Beispiel die Fern-Nachsorge von Patienten mit Herzschwäche, die mit einem Tablet-PC regelmäßig persönliche Vitaldaten an eine Fachkraft im Dresdner Herzzentrum schicken und im persönlichen Kontakt via Video-Telefonie mit der Telenurse stehen, um schnelle Reaktionen bei Beschwerden gewährleisten zu können. Das Herzzentrum Dresden und auch der an- geschlossene Lehrstuhl für Innere Medizin und Kardiologie der Technischen Universität Dresden wirkten maßgebend in der medizinischen Entwicklung und der
Pilotphase mit. Das Herzzentrum wird dadurch zukünftig auch die Aufgabe als Kom- petenzzentrum wahrnehmen können. »Eine flächendeckende Versorgung von Pa- tienten mit Herzschwäche hat eine enorme Bedeutung“, betonte die Ärztliche Direktorin des Herzzentrums Dresden und Lehrstuhlinhaberin Prof. Dr. med. habil. Ruth H. Strasser, auf deren Grundidee die telemedizinische Anwendung basiert. »Die Herzinsuffizienz ist eine der häufigsten internistischen Erkrankungen mit geschätzt mehr als zehn Millionen Betroffenen in Europa. Sie ist in Deutschland der häufigste Grund für eine stationäre Krankenhausaufnahme.« Erste Erfahrungen hätten gezeigt, dass die Sterblichkeit bei Patienten mit Herzschwäche dank des Einsatzes der Tele- medizin spürbar gesenkt werden könne, betonte Strasser.
 
http://www.medienservice.sachsen.de/medien/news/198467
 

 
 
17.07.2015
Warnung vor der Weitergabe von Fitness-Apps an Krankenkassen
Lesen Sie bitte die aktuelle Pressemeldung von dpa. Mit herzlichen Grüßen,
Ihr Werner Waldmann
Vorsitzender des BSD
 
Bundesdatenschutzbeauftragte warnt vor Einsatz von Fitness-Apps durch Krankenkassen
Donnerstag, 16. Juli 2015
 
Die Bundesdatenschutzbeauftragte Andrea Voßhoff hat vor Fitness-Apps gewarnt, die Gesundheits- daten von Versicherten an deren Krankenkassen übermitteln. Solche Apps, die auf Smartphones und Tablets geladen werden oder sich auf sogenannten Smartwatches befinden, „erfassen zum Teil sehr sensible Gesundheitsdaten”, erklärte Voßhoff am Donnerstag in Berlin. Damit könnten Herzfrequenz, Trainingszustand, Essverhalten oder die komplette Krankengeschichte erhoben werden.
Voßhoff forderte von Versicherten vor allem privater Kassen, nicht unbedacht mit ihren Gesundheits- daten umzugehen. Die mit der Offenlegung der Daten verbundenen kurzfristigen, finanziellen Vorteile sollten gegen die langfristigen Gefahren abgewogen werden, erklärte die Datenschutzbeauftragte.
Eine wachsende Zahl privater Krankenversicherungen bietet Apps an, durch die Versicherte Daten etwa über die Wahrnehmung von Vorsorgeuntersuchungen oder sportliche Aktivitäten übermitteln können. Die Versicherung Generali will ab kommendem Jahr in Deutschland einen Tarif anbieten, bei dem Kunden mit gesunder Lebensweise Rabatte oder Geschenke erhalten.
Die mit solchen Versicherungstarifen angebotenen Vorteile klingen Voßhoff zufolge besonders für junge und gesunde Menschen verlockend. Prognosen über die künftige gesundheitliche Entwicklung der Versicherten könnten aber dazu genutzt werden, profilgenaue Angebote zu unterbreiten, das Leistungsspektrum entsprechend anzupassen oder künftige Risikozuschläge zu berechnen.
 
Voßhoff: Auch privat Versicherte schützen:
Nicht nur bei den privaten Krankenversicherungen, auch bei den gesetzlichen Kassen sei ein wachsendes Interesse an Gesundheits- und Fitnessdaten ihrer Versicherten zu beobachten, erklärte Voß- hoff. Während die Mitglieder gesetzlicher Kassen per Gesetz vor der unbedachten Preisgabe sensibler Daten geschützt seien, könnten die Privatversicherten der Datenerhebung vertraglich
zustimmen. Der Gesetzgeber sollte solch einen Schutz auch für Versicherte privater Kassen erwägen. Derzeit gibt es bereits eine Masse von rund 400.000 Medizin-, Gesundheits- und Lifestyle-Apps auf dem Markt.
Generali löste im vergangenen November mit seinen Plänen einen Proteststurm aus. Die Konzern- sprecherin bekräftigte nun, Datenschutz und Transparenz hätten „höchste Priorität". Doch solle die öffentliche Diskussion "nicht nur risiko-, sondern auch chancenorientiert geführt werden".
Allianz gegen eine Fitness-App
Der private Krankenversicherer Allianz hatte vergangene Woche die Einführung einer Fitness-App abgelehnt. „So verlockend das für manchen klingen mag, so falsch ist der Ansatz", schrieb die Chefin der Allianz-Krankenversicherung, Birgit König, in einem Beitrag für die "Wirtschaftswoche".  Sie kritisierte auch die damit verbundene Datenerhebung von den Kunden als unverhältnismäßig.
 

 
 
Die folgende Pressemittelung basiert auf einer Umfrage von modeo.de, die von YouGov durchgeführt wurde.

Wartezimmer ade? Jeder Sechste glaubt, Gesundheits-Apps können Arztbesuch ersetzen

Köln/Troisdorf, 06.08.2015. Repräsentative Umfrage des Meinungsforschungsinstituts YouGov im Auftrag des Onlineshops modeo.de zeigt Bereitschaft der Deutschen Gesundheits-Apps zu nutzen.

Werden viele Arztbesuche demnächst überflüssig? Diese Frage lässt eine repräsentative Umfrage aufkommen, die das internationale Marktforschungs- und Beratungsinstitut YouGov im Auftrag des Telekommunikations-Onlinehändlers modeo.de durchgeführt hat. Darin kann sich jeder sechste (16 Prozent) Deutsche vorstellen, dass Gesundheits-Apps manchen Arztbesuch ersetzen können. „Schon heute genießen medizinische Online-Portale hohe Beliebtheit, da liegt es auf der Hand, wenn sich die digitale Beratung zu Gesundheitsfragen auf Smartphones, Tablets und Apps verlagert“, sagt Stefan Lange, Geschäftsführer der Motion TM Vertriebs GmbH und verantwortlich für modeo.de.

Erwartungsgemäß sind die jüngeren Befragten dem Thema Gesundheits-Apps tendenziell aufgeschlossener. 19 Prozent der 25- bis 34-Jährigen geben an, eine solche App könne einen Arztbesuch ersetzen. In der Gruppe im Alter ab 55, in der oftmals die persönliche Beziehung zum Arzt einen hohen Stellenwert hat, tätigen 14 Prozent diese Aussage.

Zwar nutzen bisher erst vier Prozent der Befragten eine oder mehrere Gesundheits-Apps zur Selbstdiagnose, doch die Bereitschaft dazu ist viel höher. 23 Prozent halten die Nutzung der Apps zur Messung von Körperaktivitäten wie Puls, Blutdruck und Körpertemperatur für denkbar. 21 Prozent können sich vorstellen, solche Apps für die sportliche Betätigung zu nutzen. Auch Stressvermeidung und -bewältigung sind Themen, die die Befragten mit Gesundheits-Apps in Verbindung bringen.

Ohne Datenschutz geht nichts

Die von modeo.de in Auftrag gegebene repräsentative Umfrage zeigt die Bereitschaft einer signifikant großen Gruppe, Gesundheits-Apps zur Selbstdiagnose zu nutzen oder sogar um den Arztbesuch zu ersetzen. Noch interessanter werden solche Apps allerdings, wenn sie Kontakt zu einem Arzt herstellen und damit das schon länger praktizierte Prinzip der Telemedizin verfolgen: Jeder Dritte würde sich bei kleineren Krankheiten oder Beschwerden online vom Arzt beraten lassen.

„Gerade vor dem Hintergrund der Diskussion um zu lange Wartezeiten in Arztpraxen ist das Potenzial von Gesundheits-Apps, die den Kontakt zu einem Arzt anbieten, groß, sofern sie sich an den Bedürfnissen der Nutzer orientieren“, sagt Holger Geißler, Vorstand bei YouGov.

Egal ob Ersatz eines Arztbesuchs oder Selbstdiagnose: Gesundheits-Apps haben ein Problem. 32 Prozent der Befragten haben Angst vor einem generellen Missbrauch der digitalen Gesundheitsdaten. Dass sie etwa zu Werbezwecken verwendet werden, befürchten 29 Prozent (Mehrfachnennungen möglich). Einen Missbrauch durch die Krankenkassen ziehen 23 Prozent der Befragten in Betracht. „Vertrauen“, erklärt Stefan Lange „ist offensichtlich einer der Schlüsselfaktoren für den weiteren Erfolg von Gesundheits-Apps. Denn nur wer seiner App vertraut und seine Daten dort gut aufgehoben fühlt, wird sich näher mit dem Thema auseinandersetzen und eines der Apps und Devices auch wirklich nutzen. Das ist im Grunde genauso wie beim klassischen Arzt. Da gehen wir auch nur zu dem, dem wir vertrauen!“

Für die oben genannte Umfrage hat YouGov im Auftrag von modeo.de 1.029 Personen vom 10.07. bis 13.07.2015 repräsentativ befragt.

Interview mit Dr. Brandenburg anlässlich seines Vortrags auf dem Ingolstädter Patiententag. Interessant seine Schlussfolgerung, dass die Patienten gemeinsam mit den Ärzten gegen Ausschreibungen und Qualitätseinbußen der schlafmedizinischen Versorgung Front machen müssen
Sparmanie, Ausschreibungschaos,unzufriedene Patienten:
Wie sieht die Zukunft der Schlafapnoe-Therapie aus?
 
((Vorspann))
Dass manche Krankenkassen die Versorgung ihrer Schlafapnoe-Patienten jetzt ausschreiben, scheint eher höhere Kosten zu verursachen als Kosten einzusparen – und stellenweise zu einem echten Versorgungschaos zu führen. Wir sprachen mit Dr. Ulrich Brandenburg, Marketingleiter bei der Firma Heinen + Löwenstein, dem größten Losgewinner der bundesweiten Ausschreibung der Techniker Krankenkasse.
 
((Interviewtext))
Schlafapnoe verursacht nicht nur Tagesschläfrigkeit, sondern geht auch oft mit Herz-Kreislauf-Erkrankungen wie Bluthochdruck, Arteriosklerose, Herzrhythmusstörungen und Herzinsuffizienz einher: Die nächtlichen Atemstillstände und die ständigen Sauerstoffentsättigungen belasten das Herz. Kann man diese Folgeerkrankungen durch eine adäquate Behandlung der Schlafapnoe eindämmen?
Ja. Die CPAP-Therapie und andere gleich wirksame Behandlungsmethoden sind in der Lage, die meisten dieser Erkrankungen zurückzudrängen. Fast alle wissenschaftlichen Studien, die zu diesem Thema durchgeführt wurden, zeigen: Bei Patienten, die mit CPAP behandelt werden, gibt es weniger Zwischenfälle im Herz-Kreislauf-System. Wir können den Blutdruck zumindest günstig beeinflussen, die Herzleistung steigern; und man kann sicherlich auch die Tagesschläfrigkeit abbauen und die Lebensqualität der Patienten verbessern.
 
Aber natürlich nur dann, wenn die Patienten ihr Gerät auch nutzen. Wie gut ist Ihrer Erfahrung nach die Compliance, also die Therapietreue von Schlafapnoe-Patienten?
Von qualitativ hochwertigen Schlaflaboren wissen wir schon seit langem, dass die Compliance der Patienten außerordentlich gut ist. 84% aller Schlafapnoiker, denen ein solches Gerät verschrieben wird, nehmen es mit, und nach 12 Monaten nutzen es immer noch 71% länger als fünf Stunden pro Nacht. Das entspricht in etwa unseren eigenen Erfahrungen: Wir kontrollieren die Betriebsstunden bei mehr als 250 000 Patienten und können sagen, dass über 85% ihr CPAP-Gerät regelmäßig nutzen.
 
Aber trotz guter Compliance – und obwohl eine CPAP-Therapie nachweislich das Risiko für Folgeerkrankungen senkt – scheinen viele Krankenkassen eine Heidenangst vor den Kosten einer Schlafapnoe-Therapie zu haben.
Stimmt. Wir werden immer älter – das ist ein Problem für die Kassen. Und neben der Überalterung haben wir auch noch ein zweites Problem: nämlich das zunehmende Übergewicht in unserer westlichen Wohlstandsgesellschaft. Beides begünstigt die Entstehung von Schlafapnoe. Mittlerweile sind über eine Million Schlafapnoe-Patienten diagnostiziert; aber die Häufigkeit dieser Erkrankung steigt durch das Alter und das Übergewicht. Da fragen sich die Kassen natürlich: „Wie wollen wir all diese vielen Patienten in Deutschland mit CPAP versorgen?“ – und viele verfallen dann in eine kurzsichtige Sparpolitik.
In Amerika ist das anders. Da überprüfen die Kassen: Was kostet uns ein Patient nach der Diagnose? Es gibt z.B. eine Eisenbahnerkrankenkasse in den USA, die hat 22 000 Versicherte untersucht, 11% davon haben Schlafapnoe, die Hälfte dieser Patienten wird mit CPAP behandelt und die andere Hälfte nicht. Die Gruppe mit der CPAP-Therapie kostet die Krankenversicherung 609 Dollar im Monat, die ohne CPAP 783 Dollar – das heißt, die therapierten Patienten sind billiger. In einer anderen Studie hat man bei 15 000 mit CPAP behandelten Schlafapnoe-Patienten über Jahre hinweg geprüft: Wie viele nutzen ihr Gerät regelmäßig, und bei wie vielen ist es die Compliance nicht so gut? Die Studie ergab, dass die regelmäßigen CPAP-Nutzer 705 Dollar im Monat kosten und die unregelmäßigen 786 Dollar – also ganz ähnliche Zahlen wie in der ersten Studie. Inzwischen bezahlen die Krankenkassen in Amerika aufgrund dieser Erkenntnis wieder mehr für die CPAP-Therapie, weil es ihnen wichtig ist, dass die Patienten ihr Gerät auch wirklich nutzen.
 
Was für CPAP-Versorgunsmodelle gibt es in Deutschland?
Etwa 60% aller Kassen – z.B. die Barmer, die DAK, die AOK Bayern, um ein paar große zu nennen – arbeiten mit pauschalierten Verträgen. Dabei bleibt das Gerät im Besitz der Versorgerfirma, und jede Firma erhält die gleiche Pauschale. Das heißt, der Arzt kann das Gerät für seinen Patienten auswählen; und auch der Patient hat ein Mitspracherecht. Und was viele gar nicht wissen: Der Patient kann die Versorgerfirma wechseln. Wenn die Pauschale aufgebraucht ist, kann er sagen: ‚Bei euch hat es mir überhaupt nicht gefallen, ich gehe zu einem anderen Leistungserbringer.’
Andere Krankenkassen arbeiten mit einem Kauf-Wiedereinsatz-Modell. Die kaufen CPAP-Geräte, und am Anfang, wenn es neue Geräte gibt, ist das auch ganz toll; aber irgendwann sind es halt gebrauchte Geräte die, wenn der Patient Pech hat, sechs, sieben, acht oder zehn Jahre alt sind; und dann sagt die Kasse: „Die werden noch eingesetzt – die gehören uns ja schließlich.“ Dieses Modell hat aber zumindest den Vorteil, dass zu Beginn der Versorgung noch eine gewisse Wahlfreiheit besteht.
 
Neuerdings gibt es ja auch Kassen, die die CPAP-Therapie ausschreiben; wie funktioniert das?
Bei diesem Versorgungsmodell tritt eine Kasse an die Öffentlichkeit und sagt: „So und so viele Patienten müssen versorgt werden“, und dann können interessierte Geräteversorger ein Angebot machen; sie haben aber keine Möglichkeit, über Vertragsinhalte zu diskutieren. Das Problem dabei ist: Wenn der Patient bei seiner Krankenkasse bleiben möchte, dann ist er an den Leistungserbringer gekettet, der in seiner Region das Los gewonnen hat. Denn im Rahmen der Ausschreibung wurde dem Homecare-Provider zugesagt, dass er alle Patienten in dieser Region versorgen darf; man könnte das auch Monopol nennen. Natürlich kann der Patient die Krankenkasse wechseln; aber das ist leichter gesagt als getan, wenn er ansonsten mit vielen Leistungen seiner Kasse zufrieden ist.
 
Geht es bei solchen Ausschreibungen wirklich auch um Qualität, wie die Kassen behaupten, oder nur um den Preis?
Diese Ausschreibungen sind ein reiner Preiswettbewerb: Der billigste Anbieter gewinnt. Bei Losgewinnern müssen Patienten, die mit deren Produktangebot nicht zufrieden sind, den Differenzbetrag aus eigener Tasche zuzahlen, wenn sie ein anderes Gerät oder eine andere Maske haben möchten.
Das wahre Problem bei den Ausschreibungen ist jedoch die Umversorgung – ein Patient ist mit seinem Gerät und seiner Maske glücklich und zufrieden und erhält dann plötzlich ein Schreiben von seiner Kasse: Wir wechseln den Leistungserbringer. Dann müssen diese Patienten ihr bisheriges Gerät (das ja der alten Firma gehörte) abgeben und bekommen häufig ein anderes Gerät und leider manchmal auch eine andere Maske, wobei es sich in der Regel um preisgünstigere Produkte handelt. Die Produktauswahl trifft also der Leistungserbringer; weder Arzt noch Patient können Einfluss darauf nehmen.
 
Wird das Ihrer Meinung nach das Versorgungsmodell der Zukunft sein?
Ich sehe das eher kritisch. Denn dieses Ausschreibungsmodell bringt gleich mehrere grundsätzliche Probleme mit sich. Gerade im ersten Jahr muss ein Homecare-Provider sich bei einer Neuversorgung ja normalerweise sehr intensiv mit dem Patienten beschäftigen. Ein so hoher Dienstleistungsanteil ist bei einer Ausschreibung, bei der der billigste Anbieter gewinnt, aber eigentlich gar nicht möglich; denn dieser Service ist in den Pauschalen natürlich nicht abgebildet.
Außerdem ist der Austausch von Masken und Therapiegerät spätestens ab APAP medizinisch, medizintechnisch und juristisch ein Problem, weil ein Auto-CPAP-Gerät der Firma A nun mal nicht das gleiche ist wie das der Firma B.
Das sehen übrigens auch die führenden medizinischen Fachgesellschaften in Deutschland – die Deutsche Gesellschaft für Pneumologie und die Deutsche Gesellschaft für Schlafforschung und Schlafmedizin (DGSM) – so: „Eine Umversorgung bei APAP-, BPAP-, ASV-Geräten unterschiedlicher Bauart, Typen oder Hersteller ist nur nach Neueinleitung im Schlaflabor möglich“, schreiben sie in ihrem Positionspapier zur Diagnostik und Therapie schlafbezogener Atmungsstörungen bei Erwachsenen. Das heißt, dass diese Umversorgungen, wie sie zurzeit praktiziert werden – ohne neue Therapieeinstellung im Schlaflabor –, medizinisch gesehen gar nicht haltbar sind.
 
Gibt es denn nicht auch praktische Probleme bei der Umversorgung?
Oh ja. Denn nicht zuletzt aus Datenschutzgründen werden die Schlaflabore, die diese Patienten ursprünglich versorgt hatten, bei so einer Umversorgung nicht informiert. Der damalige versorgende Arzt bekommt also keine Rückmeldung, und die Therapiedaten sind meistens auch nicht vorhanden – das heißt, bei jeder Umversorgung auf ein neues CPAP-Gerät muss das bisherige Gerät des Patienten ausgelesen werden. Eigentlich sind diese Ausschreibungen also ein teures Verfahren. Die Krankenkassen stöhnen insgeheim auch schon über den hohen administrativen Aufwand; was glauben Sie, wie bei den Betriebskrankenkassen momentan das Telefon glüht, weil das alles nicht richtig funktioniert – da werden ganze Geschäftsstellen lahmgelegt. Und eines ist auch klar: Wenn nur der billigste Anbieter gewinnt, wird es keine modernen Therapiegeräte mehr geben.
Es ist einfach unsinnig, einem Patienten, der zehn Jahre lang mit seiner Therapie zufrieden war, sein Gerät und seine Maske wegzunehmen: Jetzt hat die alte Firma ein gebrauchtes CPAP-Gerät am Hals; und stattdessen kommt ein anderer Provider und gibt dem Patienten ein neues – das ergibt keinen Sinn.
Zu diesem Fazit kommt übrigens auch das bereits erwähnte Positionspapier:
„Die Betreuung des Schlafapnoe-Patienten ist … nicht standardisierbar, beinhaltet einen hohen Anteil an personenbezogenen Dienstleistungen und ist übergreifend. Eine ineffektive Therapie oder der Behandlungsabbruch stellt ein gesundheitliches Risiko sowohl kurz-, als auch langfristig dar. Damit sind Ausschreibungen für die Versorgung bei schlafbezogenen Atmungsstörungen ungeeignet.“ Das ist die Meinung der führenden medizinischen Fachgesellschaften Deutschlands.
 
Wie sieht die Versorgungsrealität bei solchen Ausschreibungen aus?
Das ist sehr unterschiedlich. Der Patient ist der Qualität des Leistungserbringers ausgeliefert; und die kann von „ziemlich gut“ bis „ziemlich schlecht“ reichen. Bei einigen Ausschreibungen besteht die Realität aus sehr preisgünstiger Ausrüstung, extremen Planungsschwierigkeiten, manchmal sogar unerfüllten Vertragsleistungen – das heißt, dass die Patienten monatelang kein neues Gerät bekommen. So kommt es zu Beschwerden, Klagen, Kassenwechseln und schlimmstenfalls Therapieabbrüchen – mit allen negativen Folgen, die das für den Betroffenen hat.
 
Wenn man ein Gerät nicht ohne weiteres gegen ein anderes austauschen kann – wer übernimmt denn dann letztendlich, wenn etwas passiert, die juristische Verantwortung?
Das wissen wir noch nicht. Zurzeit sind zwei Klagen anhängig wegen Personenschaden und Verkehrsunfall; über diese Fälle ist bisher aber noch nicht entschieden worden. Diese juristischen Fragen sind zurzeit noch völlig ungeklärt.
 
Wie sollten Schlafapnoe-Patienten ihrer Meinung nach versorgt werden? Welches ist das beste Versorgungsmodell?
Wir haben ein ganz hervorragendes Modell: Das sind die pauschalierten Verträge. Vielleicht wird der Patient auch bei diesen Verträgen in Zukunft mal das eine oder andere zuzahlen müssen. Aber wissen Sie, was der Vorteil dabei ist? Sie können als Patient ins Internet gehen oder den Nachbarn fragen: „Was musst du denn dafür zahlen?“ und jederzeit den Leistungserbringer wechseln, wenn Ihre Zuzahlungen zu hoch sind. Das heißt, der Patient kann mit den Füßen abstimmen, er hat die Möglichkeit, sich zu wehren – so etwas nennt man Leistungswettbewerb.
Kommen wir nun zu den Zahlen: Die derzeitigen Tagestherapiekosten für diese Verträge (Barmer, DAK, AOK Bayern) liegen zwischen 60 Cent und 1 Euro am Tag. Da ist aber alles drin – mit voller Wahlfreiheit und allem, was der Patient haben will. So teuer ist diese Therapie also gar nicht.
Dem Versorgungsmodell mit dem Kauf-Wiedereinsatz stehe ich neutral gegenüber. Und bei den Ausschreibungen gibt es, wie gesagt, so gravierende Systemfehler – diese Probleme werden wir im Rahmen eines Ausschreibungsmodells niemals lösen können.
 
Wie wird Ihrer Einschätzung nach die Zukunft der Schlafapnoe-Versorgung aussehen?
Die Zukunftsperspektive der CPAP-Therapie ist unklar – vor allem, was den Geldbeutel der Patienten anbetrifft. Aber schließlich können sie sich organisieren. Das erkennen auch die Mediziner in zunehmendem Maße. Das heißt, Patienten und Mediziner werden zusammen eine Koalition bilden und irgendwie versuchen müssen, einen gemeinsamen Weg zu finden.
 

 
Gute Aussichten für Schlafapnoiker
Veröffentlicht am 17. März 2014 von Freddy Klahold
PRESSEMITTEILUNG
Gute Aussichten für Schlafapnoiker Wissenschaftliche Studie zur Wirksamkeit einer neuen Therapie gegen Atempausen im Schlaf liefert ermutigende Ergebnisse Die Hals-Nasen-Ohrenklinik der Universitätsmedizin Mannheim (UMM) ist an der Einführung eines neuen Systems beteiligt, das Schnarchern mit Atemaussetzern (obstruktive Schlafapnoe, OSA) künftig zu einem erholsameren Schlaf verhelfen könnte. Es handelt sich dabei um ein vollständig implantiertes Schrittmachersystem, das durch eine milde Stimulation der Muskeln der oberen Luftwege dafür sorgt, dass der Patient gleichmäßig atmet. Wenn das nächtliche Schnarchen mit regelmäßigen Atemaussetzern einhergeht, ist das nicht mehr nur ein Thema zwischen zwei Menschen, die das nächtliche Lager miteinander teilen, sondern dann geht es um die Gesundheit des Betroffenen. Patienten mit obstruktiver Schlafapnoe ringen über Nacht ständig nach Atem. Ursache ist die Erschlaffung der Muskulatur, die dazu führt, dass die Zunge während des Schlafs in den Rachen fällt und dabei die Atemwege verengt oder sogar verschließt. Was unangenehm für den Bettnachbarn ist, belastet den Körper des Schnarchers schwer: Durch die Atemaussetzer fällt die Sauerstoffkonzentration im Blut ab, Stresshormone werden freigesetzt und eine Weckreaktion ausgelöst, die den Atemweg wieder eröffnet und das Ersticken verhindert. An tiefen, erholsamen Schlaf ist nicht zu denken, die Folgen sind Müdigkeit, Abgeschlagenheit und Konzentrationsschwächen am Tage. Auch das Risiko für Herzinfarkt, Schlaganfall und hohen Blutdruck ist erhöht. Die Standardtherapie der obstruktiven Schlafapnoe ist ein Beatmungssystem (Continuous Positive Airway Pressure, CPAP), das über einen Schlauch und eine Gesichtsmaske einen Überdruck erzeugt, wodurch die Atemwege auch im Schlaf offengehalten werden. Diese so genannte CPAP-Beatmung ist zwar wirksam, wird jedoch von vielen Betroffenen nicht angenommen: Fast Die Hälfte der Patienten ist daher nicht ausreichend oder überhaupt nicht behandelt. Für diese Patienten kann nun die so genannte Upper Airway Stimulation (UAS) Therapie mittels des von Inspire Medical Systems, Inc., entwickelten Systems eine Lösung sein. Es handelt sich dabei um einen implantierten Schrittmacher, der den Unterzungennerv stimuliert und damit die für die Atempausen verantwortliche Erschlaffung der Muskulatur direkt verhindert. Die Wirksamkeit dieses Systems wurde in einer Studie geprüft, deren Ergebnisse jetzt in der renommierten Fachzeitschrift „New England Journal of Medicine“
veröffentlicht wurden. An der internationalen Studie waren 15 Kliniken in den USA und 7 Kliniken in Europa beteiligt. Eine herausragende Rolle spielt dabei die HNO-Klinik der Universitätsmedizin Mannheim, die die Operationstechnik erstmals in Deutschland eingesetzt und für die Studie wesentlich optimiert hat. Die Ergebnisse der Studie zeigen, dass die Inspire Therapie nicht nur die obstruktive Schlafapnoe signifikant verbessert, und zwar hinsichtlich der Atemaussetzer (um 68 Prozent) und der Sauerstoffabfälle im Blut (um 70 Prozent), sondern auch die damit verbundene Lebensqualität und Tagesschläfrigkeit. Für Patienten mit CPAP-Unverträglichkeit liegen die Vorteile des Systems auf der Hand: Vor dem Einschlafen wird die Stimulation aktiviert, nach dem Aufwachen am Morgen ausgeschaltet. Durch die Operation entstehen keine irreversiblen Veränderungen der oberen Atemwege, Schlucken und Sprechen sind unbeeinträchtigt. Die Therapie mit dem Schrittmachersystem von Inspire Medical Systems ist zertifiziert und in Europa zur Verwendung zugelassen. Ende 2013 wurde die Therapie an der Universitätsmedizin Mannheim als erster Klinik in Deutschland erstmals von den Kran-kenkassen erstattet. PRESSE- UND ÖFFENTLICHKEITSARBEIT Wissenschaftskommunikation Dr. Eva Maria Wellnitz Telefon: +49 621 383-1159 (-3184) Telefax: +49 621 383-2195 eva.wellnitz@medma.uni-heidelberg.de 24. Februar 2014 7 / 2014 Publizierte Studie Upper-Airway Stimulation for Obstructive Sleep Apnea Patrick J. Strollo, Jr., M.D., Ryan J. Soose, M.D., Joachim T. Maurer, M.D., et al. New England Journal of Medicine 2014; 370:139-149 January 9, 2014 DOI: 10.1056/NEJMoa1308659 http://www.nejm.org/doi/full/10.1056/NEJMoa
 
 
Eine Geschichte zum Schlaganfall von einem Mitglied der SHG Iserlohn
 
Wie erkenne ich einen Schlaganfall ……?
anhand einer kleinen Geschichte erzählt.
Während gegrillt wurde, stolperte die Gastgeberin und fiel hin. Man bot ihr an, einen Krankenwagen zu rufen, doch sie versicherte allen, dass sie OK war und sie nur wegen ihrer neuen Schuhe über einen Stein gestolpert sei. Weil sie ein wenig blass und zittrig wirkte, half man ihr, sich zu säubern und brachte ihr einen neuen Teller mit Essen. Sie verbrachte den Rest des Abends heiter und fröhlich.
Ihr Ehemann rief später an und ließ alle wissen, dass seine Frau ins Krankenhaus gebracht worden war und um 23.00 Uhr verstorben sei.Sie hatte beim Grillen einen Schlaganfall erlitten. Hätten ihre Freunde gewusst, wie man die Zeichen eines Schlaganfalls deuten kann, könnte Ingrid heute noch leben. Manche Menschen sterben nicht sofort. Sie bleiben oft lange in einer auf Hilfe angewiesenen, hoffnungslosen Situation.
Es dauert nur >1 Minute< das Folgende zu lesen… Ein Neurologe sagte, dass wenn er innerhalb von 3 Stunden zu einem Schlaganfallopfer kommen kann, er die Auswirkung eines Schlaganfalls aufheben könne. Er sagte, der Trick wäre, einen Schlaganfall zu erkennen, zu diagnostizieren und den Patienten innerhalb von 3 Stunden zu behandeln, was allerdings nicht leicht ist.
Erkenne einen Schlaganfall … es gibt 4 Schritte, an die man sich halten sollte, um einen Schlaganfall zu erkennen:
1. Bitte die Person, zu lächeln (sie wird es nicht schaffen).
2. Bitte die Person einen ganz einfachen Satz zu sprechen (zum Beispiel: "Es ist heute sehr schön.").
3. Bitte die Person beide Arme zu erheben (sie wird es nicht oder nur teilweise können).
4. Bitte die Person, ihre Zunge heraus zu strecken (Wenn die Zunge gekrümmt ist, sich von einer Seite zur anderen windet, ist das ebenfalls ein Zeichen eines Schlaganfalls.)
Falls er oder sie Probleme mit einem dieser Schritte hat, rufe sofort den Notarzt und beschreibe die Symptome der Person am Telefon. Ein Kardiologe hat gesagt, wenn man dieses Wissen so vielen Personen wie möglich nahe bringt, kann man sicher sein, dass irgendein Leben ?- evtl. auch unseres ?- dadurch gerettet werden kann
Eine Geschichte zum weitererzählen.
Ihre SHG Schlafapnoe/Atemstillstand Iserlohn
Freddy Klahold

Ins Krankenhaus mit dem CPAP –Gerät

Sie können nicht davon ausgehen, dass Ärzte und Pflegepersonal Kenntnisse über Schlafapnoe oder den Umgang mit CPAP–Geräten haben. Aus diesem Grunde immer eine Beschreibung der Schlafapnoe (> Diagnose) und die Bedienungsanleitung des Gerätes mit ins Krankenhaus mitnehmen.

Vor der OP sich erkundigen welche Ärzte und Pfleger vor und nach der Operation für Sie verantwortlich sind.

Und diesen die Wichtigkeit der Beatmung und die Funktion erläutern bzw. sie an Gerät und Nasal - Maske einweisen!

Wichtig: Das Gerät darf nicht auf Rampe (Zeitverzögerung bis voller Pressdruck kommt) eingestellt sein.

Es muss sofort vollen Preßdruck bringen!!! Je nach dem wie diese Rampe zeitlich eingestellt ist kann es zu fatalen Folgen führen.

Informieren Sie den Anästhesisten über den Beatmungsdruck in Millibar, falls das Krankenhaus ein eigenes CPAP - Gerät verwendet.

Und weisen Sie darauf hin daß für Apnoiker ein anderes Narkoseverfahren gewählt werden sollte!

Vorsicht! – das Medikament Theophylin kann Herzrasen und Schlafstörungen verursachen, was eigentlich mit der Beatmungstherapie behoben werden soll!

Dazu brauchen Sie 3 Formulare. Lassen Sie sich vom Narkosearzt, dem Stationsarzt und dem Operateur auf den beigefügten Formularen bestätigen, dass sie von Ihnen unterrichtet worden sind, dass Sie Apnoiker sind und unmittelbar nach der Operation mit dem CPAP–Gerät beatmet werden müssen - und zwar mit dem vollen Pressdruck der für Sie im Schlaflabor ermittelt worden ist.

Eines behalten Sie, eines erhält der Anästhesist, und eines bleibt auf dem Nachttisch unter dem Gerät.

Auf dem Fragebogen des Arztes bzw. des Krankenhauses von Hand noch mal dazu schreiben dass Sie Apnoiker sind und die Wichtigkeit der Beatmung mit dem Gerät darauf vermerken. (Ist Wichtig!)

Es wäre empfehlenswert und auch sehr wichtig (Dies lehrt die Erfahrung) dass ein Angehöriger, Frau, Mann, Freund usw. vor dem Operationssaal wartet bis Sie wieder heraus kommen, und in den Aufwachsaal gebracht werden.

Und dieser muss darauf achten das Ihnen die Maske angezogen wird und das Gerät läuft!!!  Auch hier nochmals zur Erinnerung: Gehen Sie in keinem Fall davon aus dass Ärzte und das Personal über CPAP Behandlung Bescheid wissen   Zeigen Sie zu Hause der entsprechenden Person wie die ganze Sache richtig funktioniert.

Ansonsten gilt der Spruch: OP gut überstanden –aber wegen Atemstillstand nicht überlebt– und das sind keine dummen Sprüche sondern mehrfach erlebte Wirklichkeit. Weil vergessen wurde, dem Bewusstlosen die Maske anzuziehen, oder der Sauerstoffschlauch wurde unterm Maskenwulst hindurchgeführt, so dass der Therapiedruck an dieser Stelle flöten ging.

Ihr Gerät muss Sie begleiten.

Gerade in der Aufwach- oder in der Intensivstation kann Ihr Gerät ÜBERLEBENSWICHTIG sein, da man unmittelbar nach der Operation noch keine Atemkontrolle besitzt.

Nehmen Sie zusätzlich mit: Eine Verlängerungsschnur, mit Mehrfachstecker, eine geräuschdämmende Unterlage, eine Ersatz-Feinsicherung. Im Ausland auch einen Adapterstecker dabei haben und die Netzspannung Volt beachten.

Teilen Sie Ärzten und Pflegepersonal mit, wo sie Informationen finden.

z. B. http://www.vdk-schlafapnoe.de/   oder bei der Deutsche Gesellschaft für Schlafforschung und Schlafmedizin (DGSM)

Narkoseführung beim Schlaf-Apnoe-Syndrom

Um das Risiko durch eine Narkose bei einem Patienten mit Schlaf-Apnoe-Syndrom so gering wie möglich zu halten, sollten folgende Punkte beachtet werden.

1. Praemedikation Sedativa und Opiate (Beruhigungs- und Schmerzmittel) bewirken bei Patienten mit Schlaf-Apnoe-Syndrom:

a. eine stärkere Reduktion des Tonus der Pharynxmuskulatur als der Skelettmuskulatur

b. eine Dämpfung der neuronalen Antwort auf Hypoxaemie (Sauerstoffmangel), Hyperkapnie (erhöhter CO2-Gehalt) und Atemwegsverlegung

c. eine Dämpfung der ventilatorischen Antwort auf Hypoxaemie und Hyperkapnie.

Sie können also somit das Auftreten apnoischer Phasen induzieren. Deshalb sollten Patienten mit Schlaf-Apnoe-Syndrom grundsätzlich erst im Operationssaal praemediziert werden, falls dieses überhaupt nötig ist. Nach erfolgter Praemedikation sollte eine Kontrolle der respiratorischen Situation mit Hilfe eines Pulsoximeters (Pulsmesser) erfolgen.

2. Durchführung der Narkose

Grundsätzlich gilt bei Patienten mit Schlaf-Apnoe-Syndrom wie bei allen anderen Patienten auch, dass das Narkoseverfahren Anwendung finden sollte, welches von dem verantwortlichen Anästhesisten am besten beherrscht wird. Wegen der aber durch Sedativa, Opioide und letztlich auch Inhalationsanästhestika bedingten Zunahme respiratorischer Pausen, insbesondere auch in der postoperativen Phase bei Überhang dieser Medikamente, sollten allerdings Regionalanästhesien für Eingriffe im Bereich der oberen und unteren Extremitäten sowie am Unterbauch bevorzugt werden. Eine zusätzliche Sedierung des Patienten sollte bei vorhandener Analgesie (Aufhebung der Schmerzempfindung) vorsichtig und nur unter kontinuierlicher Kontrolle der Sauerstoffsättigung mit der Pulsoximetrie erfolgen. Ist die Durchführung einer Vollnarkose unerlässlich, sind dabei folgende Punkte zu beachten:

a. Da bei Patienten mit Schlaf-Apnoe-Syndrom häufig Anomalien der oberen Atemwege anzutreffen sind (Hypertrophie des Pharynx und der Zunge), muss mit dem Auftreten von Intubationsschwierigkeiten (in der Luftröhre) bei der normalen oralen oder auch nasalen endotrachealen Intubation gerechnet werden. Die Bereitstellung eines Fiberbronchoskopes als Intubationshilfe bei Versagen der laryngoskopischen Intubationsmethoden (Intubation über einen Kehlkopfspiegel) scheint daher unerlässlich. Zur Klärung des anatornischen Befundes sollte praeoperativ eine Kehlkopfspiegelung durch einen HNO-Arzt vorgenommen werden.

b. Wegen der starken Reizwirkung von Inhalationsanästhetika auf die oberen Atemwege sollte die Einleitung der Vollnarkose intravenös und nicht mittels Gasanwendung erfolgen. Nach erfolgreicher Einleitung und Fortführung der Narkose unter künstlicher Beatmung mittels Anwendung von Muskelrelaxantien besteht für den Schlaf-Apnoe-Patienten in dieser Phase keinerlei Gefährdung, weil die Beatmung künstlich durchgeführt wird und eine Eigenatmung mit Eintritt von apnoischen Pausen unterbleibt.

3. Beendigung der Narkose

Nach Beendigung der Narkose besteht bei auftretenden Apnoen die Gefahr hypertensiver Krisen (Bluthochdruck), Rhythmusstörungen oder gar eines Herzinfarktes. Es sollte deshalb unerlässlich sein, einen Patienten mit Schlaf-Apnoe-Syndrom auch bei kleineren Eingriffen für mehrere Stunden postoperativ in einem Aufwachraum oder auf einer Intensivstation zu überwachen. Hier sind regelmäßige Kontrollen durch Anwendung des Pulsoximeters möglich. Zur Vermeidung hypertensiver Krisen dient eine kontinuierliche Blutdrucküberwachung, zur Vermeidung oder Entdeckung von Arrhythmien oder gar eines Infarktes eine kontinuierliche EKG-Monitor-Überwachung

Auf der Intensivstation, im Aufwachraum und erst recht auf der Normalstation sollte der Patient mit Schlaf-Apnoe-Syndrom so früh wie möglich seine CPAP-Masken-Therapie wieder beginnen können. Wir empfehlen bei der Betreuung unmittelbar postoperativ auf einer Normalstation den Einsatz von Sitzwächtern für die ersten 24 postoperativen Stunden.

(Quelle: PD Dr. M. Günnicker, Prof. Dr. J. Peters, Apnoe-Blätter 1, Von der Anästhesiologie und Intensivmedizin des Universitätsklinikums Essen

Schnarchen war gestern: Denn das interaktive 3D-Anti-Schnarch-Kissen „SISSEL® SILENCIUM“ verschafft eine störungsfreie Nachtruhe auf Knopfdruck. DIE Weltneuheit am Gesundheitsmarkt! Und DIE lang ersehnte Hilfe für viele Betroffene.

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Wenn Sie weiteres Informations- bzw. Bildmaterial benötigen oder Rückfragen haben, können Sie sich jederzeit gerne an mich wenden.

Mit freundlichen Grüßen
Marion Becker
Dipl.-Wirtsch.-Angl. (Univ. MA)
Marketing- & PR-Beraterin

novacare gmbh
Bruchstraße 48
67098 Bad Dürkheim

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Fax 0 63 22 / 95 65 - 2097
eMail
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Sehr geehrte Damen und Herren,

falls Sie nicht die Möglichkeit hatten, den diesjährigen DGSM-Kongress in Berlin zu besuchen, so möchte ich Sie hiermit über Amara – Die Maske mit dem „Klick“ informieren.

Die revolutionäre Mund-Nasen-Maske Amara von Philips Respironics wird Ihnen gefallen. Amara ist nicht nur kleiner und leichter als vergleichbare, herkömmliche Mund-Nasen-Masken, sie besticht auch durch ihr innovatives und modulares Design aus nur 4 Komponenten. Nach nur einem Handgriff macht es „Klick“ und Sie haben das Maskenkissen zur Reinigung oder zum Austausch vom Maskenrahmen getrennt. Danach folgt kein lästiges Zusammensetzen vieler Einzelteile – ein „Klick“ und die Maske ist wieder komplett.

Philips Respironics hat die Mund-Nasen-Maske neu definiert. Das Ergebnis: Eine Maske, deren Anpassung und Handhabung Ihren Ansprüchen gerecht und deren Leichtigkeit Sie begeistern wird.

Amara – die Maske mit dem „Klick“

Mehr zum Gebrauch und zur Pflege der revolutionären neuen Amara-Maske können Sie unseren kurzen Demo-Filmen unter www.philips.de/amara entnehmen. Klicken Sie mal rein!

Mit „klickenden“ Grüßen
Sandra Schumacher       
Area Manager Krankenkassen & Selbsthilfegruppen
Philips GmbH Unternehmensbereich Healthcare
Zweigniederlassung Respironics
Gewerbestr. 17, 82211 Herrsching, Germany
 
Tel:      +49 (0) 8152 - 93 06 - 0
Fax:     +49 (0) 8152 - 93 06 - 18
Mobile: +49 (0) 172 - 8 90 74 92
E-mail: sandra.schumacher@philips.com
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Geschäftsführung:
Andreas Wente (Vorsitzender),
Jochen Franke, Henrik Köhler,
Klaus Baumann, Roger Karner
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Registergericht Hamburg, 66 HRB 98 110
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Wir wünschen Ihnen erholsame Nächte!

Mit freundlichen Grüßen,

MedSupport Systems
Erik Ploegh